Lexikon
Jagdrecht
im objektiven Sinn die Gesamtheit der die Jagd betreffenden gesetzlichen Bestimmungen (in der Bundesrepublik Deutschland besonders das Bundesjagdgesetz vom 29. 9. 1976 sowie die Jagdgesetze und -verordnungen der Länder); im subjektiven Sinn die Jagdberechtigung, d. h. die Befugnis eines Jägers, in einem bestimmten Revier zu jagen; sie gebührt dem Grundeigentümer, jedoch nur, wenn sein Land zu einem Jagdbezirk gehört; es gibt Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung des Jagdrechts kann verpachtet werden.
In Österreich ist das Jagdrecht Privatrecht; seine Ausübung wird durch Landesgesetze geregelt.
In der Schweiz entspricht das Jagdrecht im Wesentlichen den deutschen Bestimmungen.
Wissenschaft
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Weltweit entwickeln Ingenieure kleine, modulare Kernreaktoren, die sich am Fließband fertigen lassen. Verhelfen sie der Nuklearenergie zu einer Renaissance? von MARTIN ANGLER Beim Schippen von Sand und Erde sieht man Bill Gates nicht jeden Tag. Doch für den ersten Spatenstich seines neuen Nuklearreaktors ist der Softwarepionier...
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