Lexikon
Jagdrecht
im objektiven Sinn die Gesamtheit der die Jagd betreffenden gesetzlichen Bestimmungen (in der Bundesrepublik Deutschland besonders das Bundesjagdgesetz vom 29. 9. 1976 sowie die Jagdgesetze und -verordnungen der Länder); im subjektiven Sinn die Jagdberechtigung, d. h. die Befugnis eines Jägers, in einem bestimmten Revier zu jagen; sie gebührt dem Grundeigentümer, jedoch nur, wenn sein Land zu einem Jagdbezirk gehört; es gibt Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung des Jagdrechts kann verpachtet werden.
In Österreich ist das Jagdrecht Privatrecht; seine Ausübung wird durch Landesgesetze geregelt.
In der Schweiz entspricht das Jagdrecht im Wesentlichen den deutschen Bestimmungen.
Wissenschaft
Nerven-Blockade gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs?
Tumore der Bauchspeicheldrüse sind stark von Nervenfasern durchzogen. Eine Studie an Mäusen zeigt nun, dass der Krebs die Genaktivität der Nerven zu seinen Gunsten umprogrammiert. Das fördert sein Wachstum und hilft ihm dabei, dem Immunsystem zu entgehen. Zerstörten die Forschenden die Nervenverbindungen zum Tumor, wurde dieser...
Wissenschaft
Schiff ahoi!
Vor gut vier Jahren, im Dezember 2019, erblickte die erste Science-Busters-Kolumne in bild der wissenschaft das Licht der Welt. Sie hieß „Können Atombomben auf dem Mars Leben schaffen?“ und handelte davon, dass der verhaltensoriginelle AfD-Sympathisant Elon Musk auf dem Nachrichtenportal Twitter – das damals noch so hieß und...