Lexikon

Jagdrecht

im objektiven Sinn die Gesamtheit der die Jagd betreffenden gesetzlichen Bestimmungen (in der Bundesrepublik Deutschland besonders das Bundesjagdgesetz vom 29. 9. 1976 sowie die Jagdgesetze und -verordnungen der Länder); im subjektiven Sinn die Jagdberechtigung, d. h. die Befugnis eines Jägers, in einem bestimmten Revier zu jagen; sie gebührt dem Grundeigentümer, jedoch nur, wenn sein Land zu einem Jagdbezirk gehört; es gibt Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung des Jagdrechts kann verpachtet werden.
In Österreich ist das Jagdrecht Privatrecht; seine Ausübung wird durch Landesgesetze geregelt.
In der Schweiz entspricht das Jagdrecht im Wesentlichen den deutschen Bestimmungen.
Meteorit, Dimorphos
Wissenschaft

Attacke im All

Erstmals wurde ein Planetoid beschossen, um seine Umlaufbahn zu verändern. Was sind die Hintergründe und Auswirkungen dieser kosmischen Karambolage? von RÜDIGER VAAS Der Tod kam aus dem Weltraum: Vor 66 Millionen Jahren traf ein etwa 10 bis zu 14 Kilometer großer Meteorit die Erde an der Küste der heutigen mexikanischen Halbinsel...

Wissenschaft

Im Wettlauf mit dem Beben

Wann genau ein verheerendes Erdbeben auftritt, kann auch modernste Forschung nicht vorhersagen. Doch mit ausgeklügelter Technik schaffen Wissenschaftler schnelle Frühwarnsysteme, die wichtige Zeit herausholen. von MARTIN ANGLER Island im Mai 2021. Ein Forscherteam aus Zürich versenkt mit einem Schlitten und einer Pistenraupe ein...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon