Lexikon

Jagdberechtigung

Jagdausübungsberechtigung
Berechtigung zur Ausübung der Jagd; in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitz-Fläche (Jagd) gebunden. Jagdberechtigt ist nur der Eigentümer oder Pächter von (je nach Länderregelung) mehr als 75 ha, 115 ha oder 150 ha zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk). Besitzer kleinerer Flächen können sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen (Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagd; sie muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 150 ha, in Österreich mindestens 115 ha zusammenhängender Fläche umfassen, im Land Salzburg mindestens 300 ha).
Wissenschaft

Die Blumen der Arktis

Arktische Pflanzen haben beeindruckende Strategien entwickelt, um unter extremen Bedingungen zu überleben – und sie verändern sich weiter, als Reaktion auf ein wärmeres Klima. von MARLENA ABRIL WEGNER Weiße, endlose Landschaften aus Eis und Schnee, gefrorene Meere – eine kalte Wüste. Das ist das Bild, das viele Menschen mit der...

abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
Wissenschaft

Start-ups: Heiß auf Kernfusion

Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...

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