Lexikon

Jagdberechtigung

Jagdausübungsberechtigung
Berechtigung zur Ausübung der Jagd; in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitz-Fläche (Jagd) gebunden. Jagdberechtigt ist nur der Eigentümer oder Pächter von (je nach Länderregelung) mehr als 75 ha, 115 ha oder 150 ha zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk). Besitzer kleinerer Flächen können sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen (Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagd; sie muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 150 ha, in Österreich mindestens 115 ha zusammenhängender Fläche umfassen, im Land Salzburg mindestens 300 ha).
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Wissenschaft

Aus Zwei mach Drei

Viele der heißesten Debatten in der Biologie werden über evolutionsbiologische Themen geführt. Bis heute ganz vorn mit dabei: die Mechanismen der Artbildung. Oder wie die Fachwelt sagt: Speziation. Ein Beispiel hatten wir an dieser Stelle bereits, als es um das ungelöste Dilemma ging, wie man den Begriff der biologischen Art...

Wissenschaft

»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«

Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...

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