Lexikon
Jagdberechtigung
JagdausübungsberechtigungBerechtigung zur Ausübung der Jagd; in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitz-Fläche (Jagd) gebunden. Jagdberechtigt ist nur der Eigentümer oder Pächter von (je nach Länderregelung) mehr als 75 ha, 115 ha oder 150 ha zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk). Besitzer kleinerer Flächen können sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen (Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagd; sie muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 150 ha, in Österreich mindestens 115 ha zusammenhängender Fläche umfassen, im Land Salzburg mindestens 300 ha).
Wissenschaft
Darmflora schützt Bienen vor Diabetes
Honigbienen ernähren sich vom zuckerreichen Nektar von Blütenpflanzen. Im Gegensatz zu Menschen mit einer solchen Diät entwickeln Bienen aber keine diabetesähnlichen Symptome. Warum das so ist, haben Biologen nun herausgefunden. Demnach tragen die Honigbienen bestimmte Mikroben in ihrem Darm, die ihren Stoffwechsel beeinflussen....
Wissenschaft
Zirkumgalaktisches Wetter: bewölkt und windig
Zwischen Galaxien gibt es riesige Mengen an Gas. Es zeigt eine erstaunliche Dynamik. Neue Beobachtungsmethoden enthüllen Eigenschaften dieser lange Zeit kaum bekannten Vorgänge. von DIRK EIDEMÜLLER Fotos von Galaxien zählen zu den schönsten Bildern, welche die Naturwissenschaft zu bieten hat. Sie vermitteln einen Eindruck von der...