Lexikon

Jagdberechtigung

Jagdausübungsberechtigung
Berechtigung zur Ausübung der Jagd; in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gesetzlich an eine bestimmte Grundbesitz-Fläche (Jagd) gebunden. Jagdberechtigt ist nur der Eigentümer oder Pächter von (je nach Länderregelung) mehr als 75 ha, 115 ha oder 150 ha zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Fläche (Eigenjagdbezirk). Besitzer kleinerer Flächen können sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen (Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagd; sie muss in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 150 ha, in Österreich mindestens 115 ha zusammenhängender Fläche umfassen, im Land Salzburg mindestens 300 ha).
Drohne, fliegen, Stadt
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