Lexikon

Jagd

Jagd: Jagdzeiten
Jagdzeiten
WildartenJagdzeit
Rotwild
Kälber1. 8.   28. 2.
Schmalspießer1. 6.  28. 2.
Schmaltiere1. 6.  31. 1.
Hirsche und Alttiere1. 8.  31. 1.
Dam- und Sikawild
Kälber1. 9.  28. 2.
Schmalspießer1. 7.  28. 2.
Schmaltiere1. 7.  31. 1.
Hirsche und Alttiere1. 9.  31. 1.
Rehwild
Kitze1. 9.  28. 2.
Schmalrehe1. 5.  31. 1.
Ricken1. 9.  31. 1.
Böcke1. 5.  15. 10.
Gamswild1. 8.  15. 12.
Muffelwild1. 8.  31. 1.
Schwarzwild
Frischlinge und Überläufer1. 1.  31. 12.
Bachen und Keiler16. 6.  31. 1.
Feldhasen1. 10.  15. 1.
Stein- und Baummarder16. 10.  28. 2.
Iltisse, Hermeline, Mauswiesel1. 8.  28. 2.
Dachse1. 8.  31. 10.
Wildkaninchen1. 1.  31. 12.
Füchse1. 1.  31. 12.
Auer-, Birk- und Rackelhähne1. 5.  31. 5.
Rebhühner1. 9.  15. 12.
Fasanen1. 10.  15. 1.
Wildtruthähne15. 3.  15. 5. und 1. 10. 15. 1.
Wildtruthennen1. 10.  15. 1.
Ringel- und Türkentauben1. 11.  20. 2.
Höckerschwäne1. 11.  20. 2.
Graugänse1. 8.  31. 8. und 1. 11.  15. 1.
Bläss-, Saat-, Ringel- und Kanadagänse1. 11.  15. 1.
Stockenten1. 9.  15. 1.
Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten 1. 10.  15. 1.
Waldschnepfen16. 10.  15. 1.
Blässhühner11. 9.  20. 2.
Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen1. 10.  10. 2.
das weidgerechte, d. h. den Jagdvorschriften und Jagdtraditionen entsprechende Verfolgen, Erlegen und Fangen von jagdbaren Tieren durch den Jäger (Weidmann). Die Jagd war ursprünglich (Altsteinzeit) Hauptnahrungsquelle des Menschen; sie wurde mit dem Übergang zu Ackerbau und Viehzucht immer mehr zu einem Vergnügen, das besonders dem Adel bzw. dem Landesherrn vorbehalten blieb (Jagdregal). 1848 wurde das Jagdregal in Deutschland aufgehoben und das Jagdrecht Bestandteil von Grund und Boden. Die rücksichtslose Ausnutzung des Jagdrechts machte eine Trennung von Jagdrecht und Jagdausübungsberechtigung (Jagdberechtigung) notwendig.
Fährten von jagdbarem Wild
Fährten von jagdbarem Wild
Die Einteilung der Jagd in hohe Jagd und niedere Jagd richtet sich nach den Wildarten und war besonders von Bedeutung, als das Jagdregal noch in Kraft war; heute wird das zur hohen Jagd gehörende Wild von der Jagdbehörde zum Abschuss freigegeben (Jagdzeitenverordnung).
Die Jagd wird ausgeübt als: 1. Suche mit Vorstehhunden auf Rebhühner, Hasen u. a.; 2. Pirsch, durch Anschleichen an das Wild; 3. Anstand, Ansitz; 4. Brunft- und Balzjagd; 5. Drück- und Treibjagd; 6. Fangjagd auf Raubwild; 7. Graben (Ausgraben, Erdjagd) von Füchsen und Dachsen; 8. Frettieren, Kaninchenjagd mit Frettchen; 9. Hüttenjagd.
Als historische Jagdarten kommen hinzu die Hetzjagd (Parforcejagd) und die Jagd mit Netzen und Hagen.
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