Lexikon

hohe Jagd

historische Bezeichnung für die Jagd auf edles Wild, die dem Fürsten oder Landesherrn vorbehalten war, während die Tiere der niederen Jagd, das Niederwild, auch vom niederen Adel gejagt werden durften. Zur hohen Jagd gehören das Schalenwild (mit Ausnahme von Rehwild, Bär, Luchs und Wolf) sowie Auerhuhn, Stein- und Seeadler.

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