Gesundheit A-Z

Sterbehilfe

Euthanasie
alle ärztlichen Maßnahmen, die das Sterben eines unheilbar Kranken erleichtern und abkürzen. Man unterscheidet zwischen der passiven Sterbehilfe (Beendigung einer aussichtslosen, lebensverlängernden Therapie in Abstimmung mit dem Kranken bei gleichzeitiger Schmerzlinderung), der indirekten Sterbehilfe (nicht angestrebte aber hingenommene Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung einer Therapie, die das Leiden lindert) und der aktiven Sterbehilfe (aktives Beenden des Lebens auf Verlangen des entscheidungsfähigen Patienten, z. B. durch Gabe einer tödlichen Medikation). Aktive Sterbehilfe ist nach der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland strafbar, auch wenn der Patient ausdrücklich darum bittet.

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