Lexikon

Euthanasie

[
griechisch, „schöner Tod“
]
international gebräuchlicher Begriff für die Beschleunigung des Sterbeprozesses oder die Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken oder Sterbenden; in Deutschland durch den Missbrauch in der Zeit des Nationalsozialismus diskreditiert und durch den Begriff Sterbehilfe ersetzt.
Ursprünglich aus der Antike kommend, wo Euthanasie zunächst nur einen natürlichen leichten Tod ohne schweren Todeskampf meinte, erfuhr der Begriff im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Bedeutungsveränderungen. Der nationalsozialistische Staat nutzte ihn, um die von ihm betriebene „Vernichtung unwerten Lebens“ zu tarnen. Seit Kriegsbeginn 1939 konnte „unheilbar Kranken“ der „Gnadentod gewährt werden“. Dahinter verbarg sich die geplante und systematische Tötung von sogenannten Erb- und Geisteskranken, Behinderten, chronisch Kranken und sozial oder rassisch Unerwünschten. Hierzu dienten bestimmte Anstalten (z. B. Hadamar bei Limburg, Hartheim bei Linz, Zuchthaus Brandenburg ), wo die Betroffenen vergast oder durch Injektionen getötet wurden. Die offenen Proteste deutscher Geistlicher beider Konfessionen (vor allem Bischof Graf von Galen, Münster, Bodelschwingh, Bethel) führten im Herbst 1941 zur Einstellung der Ermordung von erwachsenen Heil- und Pflegeinsassen. Die Tötung missgebildeter, geisteskranker und „rassisch minderwertiger“ Kinder wurde jedoch bis Kriegsende weitergeführt. Den Mordaktionen fielen bis 1945 rd. 120 000 Menschen zum Opfer.