Lexikon
Sterbehilfe
die Beschleunigung des Sterbeprozesses oder die Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken oder Sterbenden. Juristisch wird zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe unterschieden. Aktive Sterbehilfe ist das Herbeiführen des Todes bei einem Sterbenden oder einem unheilbar Kranken und ist in Deutschland als Tötung eines Menschen strafbar (§ 212 StGB), selbst dann, wenn der Kranke sie gewünscht hat („Tötung auf Verlangen“, § 216 StGB). Erlaubt ist hingegen unter bestimmten Umständen die passive Sterbehilfe, wenn Maßnahmen unterlassen oder nicht fortgesetzt werden, die das Leben des Schwerkranken verlängern könnten, wie künstliche Ernährung, Beatmung oder Dialyse. Maßgebend ist in diesem Zusammenhang der Wille des Patienten, der leicht ermittelt werden kann, solange der Kranke bei Bewusstsein und urteilsfähig ist. Bei nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten muss sich der Arzt so verhalten, wie es dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht. Vorsorgend abgegebene Erklärungen stellen einen gewichtigen Anhalt für die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens dar und sind unter bestimmten Umständen bindend (Patientenverfügung). Erlaubt ist auch die indirekte Sterbehilfe durch Verabreichung notwendiger schmerzlindernder Mittel mit lebensverkürzender Nebenwirkung. – Der früher gebräuchliche Begriff Euthanasie wird in Deutschland aufgrund seiner missbräuchlichen Verwendung durch die Nationalsozialisten im Unterschied zu anderen Ländern nicht mehr im gleichen Wortsinn (synonym) gebraucht.
Von assistiertem Suizid – Beihilfe zum Selbstmord – spricht man, wenn der Betroffene selbst letztverantwortlich handelt, sich aber bei der Beschaffung des Mittels zur Selbsttötung helfen lässt. Assistierter Suizid ist unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz und in den Niederlanden nicht strafbar. In den Niederlanden ist auch die aktive Sterbehilfe nicht strafbar, wenn sie von einem Arzt unter Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten begangen wird. In Belgien ist die „Tötung auf Verlangen“ durch einen Arzt unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Wissenschaft
Lunarer Begleitservice
Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne. Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...
Wissenschaft
DNA statt DVD
Die DNA, der Träger der Erbinformation, lässt sich als Speichermedium nutzen. Inzwischen ist es Forschern gelungen, mit der Technik Texte, Bilder, Filme und Tondokumente zu archivieren. von Michael Vogel Filme, Musik, medizinische Aufnahmen oder Dokumente und Ergebnisse wissenschaftlicher Experimente: Überall fallen riesige...