Lexikon
Patiẹntenverfügung
Patiententestamentmöglichst schriftlich verfasste Willenserklärung für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit als Patient, die festlegt, welche lebensverlängernden ärztlichen Maßnahmen im Falle einer schweren, unheilbaren Krankheit oder eines Unfalls mit vergleichbaren Folgen erwünscht bzw. zu unterlassen sind (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung, Bluttransfusion oder Dialyse). Eine derartige Verfügung ist verbindlich, wenn sie im Zustand der Einwilligungsfähigkeit (Entscheidungsfähigkeit) verfasst wurde und durch diese Festlegungen der Patientenwille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Es wird empfohlen, die Verfügung in regelmäßigen Abständen (z. B. alle zwei Jahre) erneut durch Unterschrift zu bestätigen, damit sie möglichst aktuell ist und erkennbar ist, dass der Verfügende nicht zwischenzeitlich von ihr abgerückt ist. Auch wird empfohlen, sie mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Wissenschaft
Ein Omnibus ohne Fahrer
Lebenswerte, grüne Städte und Regionen benötigen einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr. Doch dafür gibt es nicht genug Fahrer. Eine Alternative sind autonom fahrende Busse, Lkw und Shuttle-Fahrzeuge. Vielversprechende Projekte gibt es bereits. von ULRICH EBERL Auf den ersten Blick haben die Städte Tallinn und Seoul nicht...
Wissenschaft
Neue Therapien in Sicht
Forschende verfolgen vielversprechende Ansätze, um die Ursachen der Parkinsonerkrankung zu bekämpfen. von CHRISTIAN JUNG Der Ernst der Lage ist offenkundig. Gemessen an der Zahl der Erkrankten, ist Morbus Parkinson nicht nur die zweithäufigste, sondern nach Fallzahlen betrachtet die am schnellsten wachsende neurodegenerative...