Lexikon

Patintenverfügung

Patiententestament
möglichst schriftlich verfasste Willenserklärung für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit als Patient, die festlegt, welche lebensverlängernden ärztlichen Maßnahmen im Falle einer schweren, unheilbaren Krankheit oder eines Unfalls mit vergleichbaren Folgen erwünscht bzw. zu unterlassen sind (z.  B. künstliche Ernährung, Beatmung, Bluttransfusion oder Dialyse). Eine derartige Verfügung ist verbindlich, wenn sie im Zustand der Einwilligungsfähigkeit (Entscheidungsfähigkeit) verfasst wurde und durch diese Festlegungen der Patientenwille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Es wird empfohlen, die Verfügung in regelmäßigen Abständen (z.  B. alle zwei Jahre) erneut durch Unterschrift zu bestätigen, damit sie möglichst aktuell ist und erkennbar ist, dass der Verfügende nicht zwischenzeitlich von ihr abgerückt ist. Auch wird empfohlen, sie mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Sasha Mendjan vom Institut für molekulare Biotechnologie in Wien gelang es, ein Herzorganoid zu züchten, das eine Herzkammer ausbildet und Flüssigkeit pumpt. ©Mendjan Lab/IMBA
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