Lexikon
Vorsorgevollmacht
Erklärung, die eine gesunde Person für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit abgibt und in der einer anderen Person das Recht eingeräumt wird, im Namen des Betroffenen zu handeln. Die Vollmacht kann sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken (z. B. notwendige ärztliche Behandlungen regeln) oder sehr weitgehende Verfügungen beinhalten (sog. Generalvollmacht, die sich auf alle Lebenssituationen und Rechtsgeschäfte erstreckt). Ohne die Vorsorgevollmacht bestellt das Vormundschaftsgericht den zuständigen Betreuer. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, insbesondere wenn die Vollmacht auch eine umfassende Vermögenssorge beinhaltet.
Wissenschaft
Die Kieselalge als Bioinspiration
Wie groß das Potenzial der Diatomeen ist, demonstrieren drei Forschende aus den Bereichen der Photonik, Bionik und Biologie. von TAMARA WORZEWSKI Kieselalgen bilden als Hauptbestandteil des Meeresphytoplanktons nicht nur die Basis mariner Nahrungsnetze, sondern wir verdanken ihnen auch eine gute Portion unserer Atemluft. Die...
Wissenschaft
News der Woche 19.09.2025
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