Lexikon
Vorsorgevollmacht
Erklärung, die eine gesunde Person für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit abgibt und in der einer anderen Person das Recht eingeräumt wird, im Namen des Betroffenen zu handeln. Die Vollmacht kann sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken (z. B. notwendige ärztliche Behandlungen regeln) oder sehr weitgehende Verfügungen beinhalten (sog. Generalvollmacht, die sich auf alle Lebenssituationen und Rechtsgeschäfte erstreckt). Ohne die Vorsorgevollmacht bestellt das Vormundschaftsgericht den zuständigen Betreuer. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, insbesondere wenn die Vollmacht auch eine umfassende Vermögenssorge beinhaltet.
Wissenschaft
Eine Leber aus Licht
Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...
Wissenschaft
Ein verletzlicher Schutzschild
Meteoriten, kosmische Strahlung und abstürzende Satelliten – noch bietet unsere Lufthülle weitreichenden Schutz vor Gefahren aus dem Weltall. Doch sie ist fragil und muss ihrerseits geschützt werden. Von THORSTEN DAMBECK Der 15. Februar 2013 begann im russischen Ural für viele Menschen mit einem Schock: Ein greller Blitz...