Lexikon
Vorsorgevollmacht
Erklärung, die eine gesunde Person für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit abgibt und in der einer anderen Person das Recht eingeräumt wird, im Namen des Betroffenen zu handeln. Die Vollmacht kann sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken (z. B. notwendige ärztliche Behandlungen regeln) oder sehr weitgehende Verfügungen beinhalten (sog. Generalvollmacht, die sich auf alle Lebenssituationen und Rechtsgeschäfte erstreckt). Ohne die Vorsorgevollmacht bestellt das Vormundschaftsgericht den zuständigen Betreuer. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, insbesondere wenn die Vollmacht auch eine umfassende Vermögenssorge beinhaltet.
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