Gesundheit A-Z
Patientenverfügung
Patiententestamentschriftliche Erklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person, welche Behandlungsmaßnahmen sie im Falle einer Erkrankung mit Einschränkung der bewussten Entscheidungsfähigkeit wünscht bzw. ablehnt, z. B. die Behandlung auf einer Intensivstation oder lebensverlängernde Maßnahmen. Die Patientenverfügung ist seit 2009 für den Betreuer des Kranken und für den behandelnden Arzt verbindlich. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos, auch mündlich, widerrufen werden. Auch Selbstbestimmungsrecht, VorsorgevollmachtBetreuungsverfügung.
Wissenschaft
Cum hoc ergo propter hoc
Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...
Wissenschaft
Routen des Reichtums
Schon seit der Antike blüht der Handel übers Meer. In der Frühen Neuzeit wurde die ganze Welt für den Fernhandel erschlossen –im Menschenhandel mit afrikanischen Sklaven erreichte der Kampf um die größten Profite seinen traurigen Höhepunkt. Von ROLF HEßBRÜGGE Was man in Rom nicht sieht, gibt es nicht und hat es nie gegeben“,...