wissen.de Artikel

Tag der Organspende 2021

Sind Herz, Leber und Co. stark geschädigt, kann die Betroffenen oft nur die Transplantation eines Spenderorgans retten. Das Problem dabei: Es gibt zu wenig Organspender, weniger als die Hälfte der Deutschen hat einen Organspendeausweis. Ein Online-Register für Organspender soll künftig Abhilfe schaffen. Was aber steckt dahinter?
ABO, 04.06.2021

Seit 1983 findet alljährlich am ersten Samstag im Juni der „Tag der Organspende“ statt.

BZgA

Ob die Erweiterung von Blutgefäßen, der Einsatz künstlicher Augenlinsen oder die rasante Entwicklung mehrerer Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in der modernen Medizin ist heute vieles möglich. Doch wenn Organe wie das Herz, die Lunge, die Leber oder etwa die Niere irreparabel geschädigt sind, kann die Betroffenen oft nur noch die Transplantation eines Spenderorgans retten. Denn künstlich hergestellte Organe sind derzeit noch keine langfristigen Alternativen und werden höchstens als Übergangslösung genutzt.

Das macht es unumgänglich, dass möglichst viele Menschen sich bereit erklären, nach ihrem Tod ihre Organe und Gewebe zu spenden und damit einem oder sogar mehreren anderen Menschen das Leben zu retten. Im Idealfall hat der potenzielle Spender vor seinem Tod seine Einwilligung zur Spende auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung erteilt. Ist das nicht geschehen, müssen die Angehörigen des Verstorbenen über eine Organentnahme nach dem Tod entscheiden. Das ist allerdings eine enorme Belastung für die Hinterbliebenen, zumal diese Entscheidung unter Zeitdruck gefällt werden muss, damit die Organe nicht verfallen.

Organspendeausweis schafft Klarheit: Immerhin 72 Prozent der Ausweisinhaber stimmten einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zu.

BZgA/Hardy Welsch

Organspender werden – jetzt auch online

In Deutschland waren in den letzten Jahren aber nur wenige dazu bereit. Mittlerweile hat die Zahl aber etwas zugenommen, wie eine Studie von Forschern der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) letztes Jahr gezeigt hat: Statt 26 Prozent im Jahr 2012 hatten inzwischen 44 Prozent der rund 4.000 Befragten im Alter von 14 bis 75 Jahren ihre Entscheidung über ihre Organe und Gewebe nach dem Tod schriftlich in Frome eines Organspendeausweises oder in einer Patientenverfügung festgehalten. Von diesen stimmten über 70 Prozent einer Organspende zu.

„Immer mehr Menschen dokumentieren ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende - diese positive Entwicklung begrüße ich sehr“, kommentiert Martin Dietrich von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Um den Schritt zum Organspender zu erleichtern, wurde im Januar 2020 das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ verabschiedet. Darin ist unter anderem festgehalten, dass es ab dem 1. März 2022 ein bundesweites Online-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Speicherung der persönlichen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende geben wird.

Wie funktioniert das Online-Register?

Aber was steckt dahinter? Damit in Zukunft noch mehr Menschen ihre Entscheidung über eine Organ- und Gewebespende nach dem Tod festhalten, soll der Eintrag möglichst einfach gestaltet werden. Deshalb wurde beschlossen, dass man zukünftig neben den analogen Ausweisen und Patientenverfügungen auch in diesem bundesweiten Online-Register seine Einwilligung oder Ablehnung zur Organ- und Gewebespende angeben kann, so wie es etwa bereits in der Schweiz möglich ist.

Wie in den Ausweisen soll man auch online angeben können, ob sich die Erklärung nur auf bestimmte Organe und Gewebe beschränkt und ob die Entscheidung auf eine vorab bestimmte Person des Vertrauens übertragen werden soll.

Der Eintrag in das Register ist freiwillig und die Entscheidung kann dort jederzeit geändert werden. Zudem gilt auch hierbei, dass der Arzt erst dann eine Auskunft aus dem Online-Register erfragen darf, wenn der Tod des möglichen Spenders eindeutig festgestellt worden ist. Auch die Regelung des Mindestalters für einen Eintrag bleibt gleich: Die Einwilligung in eine Organentnahme und die Übertragung der Entscheidung auf eine Vertrauensperson kann man erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, den Widerspruch dagegen nach dem 14. Lebensjahr angeben.

Mehr Aufklärung

Das neue Gesetz soll nicht nur mehr Menschen dazu motivieren, ihre Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren. Auch die Aufklärung über die Organspende soll verbessert werden. Dafür wurde gesetzlich festgelegt, dass die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Interessierten zukünftig Aufklärungsmaterial aushändigen. Wer also beispielsweise bei Behörden den Pass oder Führerschein abholt, soll dort auch Info-Material zur Organspende bekommen. Zudem sollen in Zukunft Hausärzte bei Bedarf ihre Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten.

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern. Das Grundwissen zur Organspende soll zudem in den Erste-Hilfe-Kursen, die man vor dem Erwerbs der Fahrerlaubnis machen muss, vermittelt werden. Inwieweit die Gesetzesänderungen wirklich die Zahl der Menschen mit Organspendeausweis oder Patientenverfügung und die Anzahl der Organspender erhöhen, ist allerdings umstritten. Manche Kritiker befürchten, dass die Maßnahmen nicht weitreichend genug sind. Sie befürworten daher eher die Widerspruchslösung. Bei dieser gilt jeder Mensch nach seinem Tod automatisch als Organspender, sofern er zuvor nicht ausdrücklich die postmortale Entnahme und Nutzung seiner Organe abgelehnt hat.

Tag der Organspende

Seit 1983 findet alljährlich am ersten Samstag im Juni der „Tag der Organspende“ statt. Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.- Entscheide dich“ machen die Veranstalter auch dieses Jahr mit digitalen Veranstaltungen darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, dass man die persönlichen Entscheidung über die Organspende trifft.

Zudem soll am diesjährigen Aktionstag mit digitalen Projekten auch der Dank der Empfänger eines Spendeorgans deutlich gemacht werden. Dazu wird zum Beispiel bei der Aktion „Geschenkte Lebensjahre“ eine Foto-Collage von Transplantierten erstellt, die angeben, wie viele Jahre sie bisher dank des gespendeten Organs weiterleben konnten.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch