Gesundheit A-Z
Selbstbestimmungsrecht
gesetzlich verankertes Recht eines Patienten, über medizinische Maßnahmen selbst zu entscheiden. Damit darf ein Arzt nur mit Einwilligung des Patienten Untersuchungen oder Therapien durchführen, solange kein Notfall mit Bewusstlosigkeit vorliegt. Bei Eingriffen, mit denen ein Risiko verbunden ist, muss sogar eine schriftliche Zustimmung des Patienten vorliegen, nachdem der Arzt seiner Aufklärungspflicht nachgekommen ist, also den Patienten in die Lage versetzt hat, sein Selbstbestimmungsrecht auf der Basis ausreichender Informationen nutzen zu können.
Wissenschaft
Hocheffizient und vielseitig
Solarzellen für Hausdächer, Bewegungsmelder, Bewässerungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen – die Photovoltaik mit Perowskit-Materialien ist auf dem Weg vom Labor in den Alltag. von FRANK FRICK Falls sich die organisch-anorganischen Perowskite kommerziell breit durchsetzen, rückt der Nobelpreis in greifbare Nähe.“ Michael Saliba,...
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...
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