Gesundheit A-Z
Selbstbestimmungsrecht
gesetzlich verankertes Recht eines Patienten, über medizinische Maßnahmen selbst zu entscheiden. Damit darf ein Arzt nur mit Einwilligung des Patienten Untersuchungen oder Therapien durchführen, solange kein Notfall mit Bewusstlosigkeit vorliegt. Bei Eingriffen, mit denen ein Risiko verbunden ist, muss sogar eine schriftliche Zustimmung des Patienten vorliegen, nachdem der Arzt seiner Aufklärungspflicht nachgekommen ist, also den Patienten in die Lage versetzt hat, sein Selbstbestimmungsrecht auf der Basis ausreichender Informationen nutzen zu können.
Wissenschaft
Endlich wieder sehen!
Mithilfe der Optogenetik wollen Forscher erblindeten Menschen das Augenlicht zurückgeben. Jetzt melden sie erste Erfolge der neuen Gentherapie. von CHRISTIAN WOLF Erblindete wieder sehen zu lassen, ist ein alter Menschheitstraum. Ein Weg, auf dem Menschen allmählich ihr Augenlicht verlieren, sind erbliche oder altersbedingte...
Wissenschaft
Solarzelle statt Ladesäule
Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...