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Selbstbestimmungsrecht

gesetzlich verankertes Recht eines Patienten, über medizinische Maßnahmen selbst zu entscheiden. Damit darf ein Arzt nur mit Einwilligung des Patienten Untersuchungen oder Therapien durchführen, solange kein Notfall mit Bewusstlosigkeit vorliegt. Bei Eingriffen, mit denen ein Risiko verbunden ist, muss sogar eine schriftliche Zustimmung des Patienten vorliegen, nachdem der Arzt seiner Aufklärungspflicht nachgekommen ist, also den Patienten in die Lage versetzt hat, sein Selbstbestimmungsrecht auf der Basis ausreichender Informationen nutzen zu können.

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