Gesundheit A-Z
Aufklärungspflicht
die Pflicht von Ärzten, ihren Patienten deren Erkrankung, die möglichen Therapien, das Vorgehen bei geplanten Behandlungen zu erklären bzw. die Patienten darüber zu informieren. Bei bestimmten Maßnahmen der Diagnostik oder Therapie, die einen (größeren) Eingriff für den Patienten bedeuten, muss dieser seine schriftliche Zustimmung erteilen. Vor dieser Unterschrift ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, den Patienten über die Gründe, Alternativen der Therapie, Folgen und mögliche Nebenwirkungen des Eingriffs aufzuklären. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. Operationen, endoskopische Untersuchungen (z. B. Koloskopie, Gastroskopie) oder auch eine Chemo- bzw. Strahlentherapie bei Krebserkrankungen. Die Aufklärungspflicht kann eingeschränkt werden bzw. entfallen in einer Notfallsituation, wenn der Patient nicht ansprechbar oder nicht in der Lage ist, die Erklärung des Arztes aufzunehmen bzw. auf eine Aufklärung verzichtet.
Wissenschaft
Herrscher der Meere
Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]
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Wissenschaft
Besser vorbereitet
Die Gefahr einer nächsten Pandemie ist stets präsent. Was Wissenschaftler tun, damit gefährliche Erreger frühzeitig erkannt werden. von RAINER KURLEMANN Einmal in der Woche bringt die Paketpost gekühlte Gefäße mit einer trüben Brühe in das Labor von Emanuel Wyler. Der Wissenschaftler am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin...