Gesundheit A-Z
Aufklärungspflicht
die Pflicht von Ärzten, ihren Patienten deren Erkrankung, die möglichen Therapien, das Vorgehen bei geplanten Behandlungen zu erklären bzw. die Patienten darüber zu informieren. Bei bestimmten Maßnahmen der Diagnostik oder Therapie, die einen (größeren) Eingriff für den Patienten bedeuten, muss dieser seine schriftliche Zustimmung erteilen. Vor dieser Unterschrift ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, den Patienten über die Gründe, Alternativen der Therapie, Folgen und mögliche Nebenwirkungen des Eingriffs aufzuklären. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. Operationen, endoskopische Untersuchungen (z. B. Koloskopie, Gastroskopie) oder auch eine Chemo- bzw. Strahlentherapie bei Krebserkrankungen. Die Aufklärungspflicht kann eingeschränkt werden bzw. entfallen in einer Notfallsituation, wenn der Patient nicht ansprechbar oder nicht in der Lage ist, die Erklärung des Arztes aufzunehmen bzw. auf eine Aufklärung verzichtet.
Wissenschaft
Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges
Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...
Wissenschaft
Die Unlust zum Datenteilen
Was treibt den wissenschaftlichen Fortschritt an? Alles Mögliche könnte man hier nennen: Neugier, einen offenen Geist, auch harte Arbeit. Doch nehmen wir es mal ganz pragmatisch: Zumindest in den Naturwissenschaften mit ihren Hochdurchsatz-Methoden sind es heutzutage vor allem die Daten, die sie immer weiter voranbringen. Nicht...