Gesundheit A-Z

Aufklärungspflicht

die Pflicht von Ärzten, ihren Patienten deren Erkrankung, die möglichen Therapien, das Vorgehen bei geplanten Behandlungen zu erklären bzw. die Patienten darüber zu informieren. Bei bestimmten Maßnahmen der Diagnostik oder Therapie, die einen (größeren) Eingriff für den Patienten bedeuten, muss dieser seine schriftliche Zustimmung erteilen. Vor dieser Unterschrift ist der Arzt gesetzlich verpflichtet, den Patienten über die Gründe, Alternativen der Therapie, Folgen und mögliche Nebenwirkungen des Eingriffs aufzuklären. Zu diesen Maßnahmen gehören u. a. Operationen, endoskopische Untersuchungen (z. B. Koloskopie, Gastroskopie) oder auch eine Chemo- bzw. Strahlentherapie bei Krebserkrankungen. Die Aufklärungspflicht kann eingeschränkt werden bzw. entfallen in einer Notfallsituation, wenn der Patient nicht ansprechbar oder nicht in der Lage ist, die Erklärung des Arztes aufzunehmen bzw. auf eine Aufklärung verzichtet.
Das Wort „Plankton“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „das Umherirrende, Umhergetriebene“.
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