Gesundheit A-Z
Arzt / Ärztin
geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach erfolgreich abgeschlossenem Studium der (Human-)Medizin sowie praktischer Arbeit als sog. Arzt im Praktikum (AiP) die Zulassung zur Ausübung des ärztlichen Berufs erhalten haben (Approbation) Der Arzt hat folgende Aufgaben: Leiden und Krankheiten zu erkennen, zu heilen oder zu lindern und das Leben zu schützen. Nach der Ausbildung an der Hochschule kann sich der Arzt auf verschiedenen Gebieten weiterbilden, z. B. Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, innere Medizin (mit Teilgebieten wie z. B. Pneumologie, Kardiologie oder Hämatologie), Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Pathologie und Rechtsmedizin. Auch eine Weiterbildung zur Erlangung des Rechts auf eine Zusatzbezeichnung ist möglich, z. B. Allergologie, Betriebsmedizin, Homöopathie, Naturheilverfahren, plastische Operationen, Psychotherapie, Sportmedizin oder Tropenmedizin. Die meisten Ärzte sind in einer eigenen Praxis, in Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient wird durch einen Behandlungsvertrag geregelt, der nicht schriftlich festgelegt werden muss. Der Arzt unterliegt auch einer Behandlungspflicht in Notfällen. Vor jeder ärztlichen Maßnahme muss der Arzt seinen Patienten aufklären (Aufklärungspflicht) und dessen Einwilligung einholen. Der Arzt unterliegt auch der Schweigepflicht. Das heißt, dass er alles, was er in Ausübung seines Berufs über den Patienten erfährt, nicht weitergeben darf (auch nicht an Angehörige, Arbeitgeber oder Behörden). Diese Schweigepflicht bleibt auch nach dem Tod des Patienten bestehen. Nur der Patient selbst kann den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Jeder Arzt ist verpflichtet, über Feststellungen und Maßnahmen im Rahmen einer Behandlung Aufzeichnungen zu machen, die vom Patienten eingesehen werden dürfen.
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Der Beitrag Der Versteinerte Wald erschien zuerst auf wissenschaft.de.
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