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Drohne unterm Weihnachtsbaum – was muss man beachten?

Drohnen liegen im Trend – auch bei den Weihnachtsgeschenken. In diesem Jahr werden wieder tausende Drohnen unter deutschen Weihnachtsbäumen landen, zur Freude großer und kleiner Kinder. Doch was muss man beachten, wenn man das neue Fluggerät ausprobieren möchte? Was ist schon vor dem Jungfernflug wichtig? Und was sind die gängigen Fehler?
NPO,19.12.2025
Quadrocopter-Drohne mit Geschenkschleife in einem Weihnachtsbaum

© KI-generated (Copilot)

Viele Kinder und Jugendliche wünschen sich zu Weihnachten eine Drohne, denn diese meist kamerabestückten Fluggeräte liegen im Trend. Allerdings ist Drohne längst nicht gleich Drohne und wer eine Rohen fliegen möchte, muss bestimmte Regeln beachten und Anforderungen erfüllen. Welche das sind, hängt aber auch von der Art der Drohne ab. Daher gilt es, sich schon vor dem Jungfernflug darüber zu informieren.

„Viele Familien denken, dass der erste Flug sofort nach dem Auspacken starten kann“, erklärt Francis Markert vom Fachportal Drohnen-Camp. Aber das sei nicht unbedingt der Fall. Je nach Drohne sind erst einige Formalitäten erforderlich – und auch nicht jeder darf jede Drohne fliegen. "Wir sehen jedes Jahr, dass die meisten Verstöße völlig unbeabsichtigt passieren", sagt Markert. "Gleichzeitig ist die gute Nachricht: Wer sich einmal kurz orientiert, ist schnell startklar. Die Hürden wirken größer, als sie tatsächlich sind.“

Spielzeugdrohne oder nicht?

Die erste Frage lautet: Handelt es sich um eine speziell für Kinder gedachte Spielzeugdrohne oder nicht? Nicht immer wird dies von den Herstellern explizit angegeben. So werden in Werbeteten und Produktbezeichnungen oft auch normale Mini-Drohnen irreführenderweise als Spielzeugdrohnen bezeichnet: Bei einem Stichprobentest haben die Experten des Drohnen-Camps 55 Drohnen geprüft, die bei Amazon als "Spielzeugdrohnen" angeboten wurden – aber nur 30 davon erfüllten wirklich die Kriterien.

Das Problem: Für echte Spielzeugdrohnen gelten weniger strenge Regeln als für normale Drohnen. Wer sich hier irrt, kann daher schnell gegen die Vorschriften verstoßen, ohne es zu wissen oder zu beabsichtigen. So dürfen beispielsweise viele Kinderdrohnen nur in Räumen geflogen werden, nicht draußen. Andererseits müssen diese Spielzeugdrohnen nicht angemeldet werden und auch einen Drohnen-Führerschein braucht man nicht.

Aber woran erkennt man, welche Drohne man vor sich hat? Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist die auf der Packung angegebene Altersfreigabe: Steht dort „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“, ist es eine echte Spielzeugdrohne. Fehlt diese Angabe jedoch., ist es eine reguläre Drohne. Zudem sind Spielzeugdrohnen oft sehr klein und wiegen meist unter 100 Gramm, haben besonders geschützte Propeller und eine geringe Leistung. Auch das CE-Kennzeichen ist ein guter Hinweis: Fehlt es, ist es mit Sicherheit keine Spielzeugdrohne.

Welche Regeln gelten für reguläre Drohnen?

Ist eine Drohne keine explizite Spielzeugdrohne, gelten automatisch bestimmte Regeln. So dürfen die Fluggeräte – egal wie klein oder leicht sie sind – dann nur in Begleitung eines Erwachsenen oder mindestens 16-Jährigen geflogen werden.  Ebenfalls für alle regulären Drohnen gilt die Versicherungspflicht: In Deutschland muss für Drohnen eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ist nur selten in der normalen privaten Haftpflichtversicherung enthalten, meist benötigt man eine spezielle Luftfahrt-Haftpflicht. Ohne gültige Police drohen Bußgelder.

Eine weitere Pflicht greift, wenn die Drohne eine Kamera hat oder mehr als 249 Gramm wiegt. Dann muss sich ihr Besitzer beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Dabei bekommt man eine persönliche eID, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Wann braucht man einen Drohnenführerschein?

Ist die Drohne leichter als 250 Gramm, benötigt man keinen Drohnenführerschein. Jeder über 16-Jährige darf diese Fluggeräte fliegen. Bei größeren Modellen mit mehr Gewicht, ist das allerdings anders: Wiegt die Drohne bis zu 900 Gramm, gehört sie zur sogenannten C1-Klasse – in der Regel steht das auf der Verpackung. Für sie ist der sogenannte "kleine Drohnenführerschein" nötig. Dafür muss man beim Luftfahrt-Bundesamt ein Online-Training absolvieren und anschließend eine Online-Prüfung. In dieser werden vor allem Verhaltensregeln abgefragt.

Bei schweren Drohnen von mehr als 900 Gramm Gewicht ist der "große Drohnenführerschein" nötig. Dafür muss man einen Theorie-Lehrgang samt Prüfung absolvieren und zusätzlich bei einer privaten Prüfstelle eine praktische Prüfung machen – ähnlich wie beim Autoführerschein. Zusammen kann dies bis zu 300 Euro kosten.

Welche Flugregeln muss man beachten?

Für alle Drohnen gilt: Man darf mit einer Drohne nie höher als 120 Meter aufsteigen. Außerdem muss immer Sichtkontakt zum Fluggerät bestehen, damit man sichergehen kann, dass die Drohne nicht mit einem Baum, einer Stromleitung oder sonstigen Hindernis kollidiert.

Grundsätzlich verboten ist zudem das Überfliegen von Bahngleisen, Autobahnen und von fremden Grundstücken ohne explizite Genehmigung. Auch die Umgebung von Flughäfen und Krankhäusern ist für Drohnen tabu. Viele Drohnen haben die Flugverbotszonen schon eingespeichert und weigern sich dann, in solche Verbotszonen einzufliegen. Bei einfacheren Modellen sollte man eine entsprechende App oder offizielle Luftraumkarten konsultieren.

Ebenfalls verboten ist das Überfliegen von Menschenansammlungen, beispielsweise in einer Fußgängerzone oder im Park. „Darunter ist eine Vielzahl von Menschen zu verstehen, die so dicht gedrängt zusammen­steht, dass es einer einzelnen Person fast unmöglich ist, bei einem drohenden Absturz der Drohnen aus der Menge zu fliehen“, erklärt Florian Vogt, Referent bei der Bremer Luft­fahrt­behörde, gegenüber der Stiftung Warentest.  

Für Drohnen mit Kamera gilt zudem: Fremde Personen dürfen nicht ungefragt fotografiert oder gefilmt werden. Tut man dies doch, kann man von der Person verklagt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn man beispielsweise eine Sehenswürdigkeit im öffentlichen Raum fotografiert oder filmt und dabei zufällig auch andere Menschen im Bild sind. Dann gelten diese als "Beiwerk" und dürfen ungefragt abgelichtet werden.

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