Lexikon

Tötung auf Verlangen

vorsätzliche Tötung eines Menschen, wenn der Täter durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden ist; nach § 216 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren. Durch die Strafmilderung gegenüber dem Totschlag soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Täter meist aus Mitleid dem Tötungsverlangen nachkommt (Barmherzigkeitstötung, Euthanasie). Der Herausnahme der Tötung auf Verlangen aus dem Strafrecht steht die Gefahr des Missbrauchs entgegen, jedoch soll das Gericht die Befugnis erhalten, bei Tötungen aus Barmherzigkeit von dem Strafausspruch abzusehen. Von der Mitleidstötung ist strikt die vom nationalsozialistischen Regime betriebene Vernichtung sog. lebensunwerten Lebens zu unterscheiden, die gezielt irreführend als Euthanasie oder Gnadentod bezeichnet worden ist. In
Österreich
wird Tötung auf Verlangen nach § 77 StGB bestraft wie in Deutschland. Die
Schweiz
bestraft Tötung auf Verlangen mit Gefängnis (§ 114 StGB). Selbstmord, Sterbehilfe.
Oligodendrozyt
Wissenschaft

Wie Stützzellen im Gehirn Alzheimer fördern

Bei der Alzheimer-Demenz lagern sich im Gehirn Plaques aus fehlgefalteten Amyloid-Beta-Proteinen ab. Eine Studie zeigt nun, dass das schädliche Protein nicht nur von Nervenzellen produziert wird, sondern auch von sogenannten Oligodendrozyten, die zum Stützgewebe im Gehirn gehören. In Versuchen mit Mäusen genügte eine selektive...

Foto vom unteren Rand des Freskos
Wissenschaft

Islamisches Zelt über christlichem Altar

In einer Kirche im italienischen Ferrara hat eine Historikerin ein einzigartiges Fresko aus dem 13. Jahrhundert entdeckt. Das Wandbild in der Apsis zeigt ein kunstvoll gefertigtes islamisches Zelt aus bunten Stoffen, das wahrscheinlich sowohl auf dem Fresko als auch in der Realität als Vorhang für den Hochaltar der christlichen...

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