Lexikon

Totschlag

die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die Merkmale eines Mordes (§ 212 StGB). Der Totschläger wird bestraft mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen (z. B. beim Totschlag im Affekt) mit Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren (§ 213 StGB). – In
Österreich
begeht Totschlag, „wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten“; zu ahnden mit Freiheitsstrafe von 5–10 Jahren (§ 76 StGB). – In der
Schweiz
ist Totschlag eine Tötung „in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung“ und wird nach Art. 113 StGB mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren oder mit Gefängnis zwischen 1 u. 5 Jahren bestraft.
Mastodon
Wissenschaft

Neue Einblicke in die Evolution des Mastodons

Neben den Mammuts gab es während der Eiszeit noch ein weiteres Rüsseltier – das Mastodon. Dessen Evolutionsgeschichte ist offenbar komplexer als bisher angenommen. Das zeigen Analysen alter DNA aus den Knochen und Stoßzähnen von sieben Exemplaren dieser amerikanischen Megafauna. Demnach wanderten die Mastodons in Folge von...

Polarfuchs auf der norwegischen Insel Spitzbergen
Wissenschaft

Auf Inseln läuft das Leben langsamer

Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon