Lexikon
Mord
vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders schweren Umständen, vom Totschlag durch die Niedrigkeit der Motivation unterschieden; im deutschen Strafrecht werden nach § 211 StGB unterschieden: die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, auf heimtückische oder grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken; meist mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
In der Schweiz wird Mord nach Art. 112 StGB mit lebenslänglichem Zuchthaus, in Österreich nach § 75 StGB mit 10–20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Totschlag, Kindesmord.
Wissenschaft
Moderne Schatzsuche
Künstliche Intelligenz und Sensoren unterstützen Bergbauunternehmen beim Aufspüren und Erkunden von Erzvorkommen. von KLAUS JACOB Als im Jahr 1170 im Erzgebirge in der Gegend von Freiberg zufällig Silber gefunden wurde, tobte das erste „Berggeschrei“, eine Art Goldrausch. Bergleute, Händler, Köhler, Vagabunden – alle möglichen...
Wissenschaft
Starken Keltinnen auf der Spur
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