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Kindesmord

Kindsmord; Kindestötung; Infanticidium
vorsätzliche Tötung eines nichtehelichen Kindes durch seine Mutter in oder gleich nach der Geburt; durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1998 aufgehoben und dem Totschlag gleichgesetzt. Nach österreichischem Recht ist Kindesmord mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen (§ 79 StGB).

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