Lexikon

Kindesmord

Kindsmord; Kindestötung; Infanticidium
vorsätzliche Tötung eines nichtehelichen Kindes durch seine Mutter in oder gleich nach der Geburt; durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1998 aufgehoben und dem Totschlag gleichgesetzt. – Nach österreichischem Recht ist Kindesmord mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen (§ 79 StGB).
Buch,_Max-Delbrueck-Centrum_fuer_Molekulare_Medizin
Auf_dem_Bild:_Dr._Mina_Gouti
Foto:_Pablo_Castagnola
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