Lexikon

Tötung

Strafrecht
die Verursachung des Todes eines Menschen, auch durch Unterlassung einer rechtlich gebotenen, den Tod abwendenden Handlung (Unterlassungsdelikte). Die Tötung ist bei vorsätzlicher Begehung Mord, Totschlag, Kindesmord oder Töten auf Verlangen des Getöteten, sonst fahrlässige Tötung (§ 222 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe).
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Glyphosat
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