Lexikon

Unterlassungsdelikte

im Strafrecht Straftaten, die durch Unterlassung eines rechtlich gebotenen Tuns begangen werden. Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Gesetz die Unterlassung ausdrücklich mit Strafe bedroht (z. B. unterlassene Verbrechensanzeige, unterlassene Hilfeleistung), und unechte Unterlassungsdelikte, bei denen ein verbotener und rechtswidriger Erfolg durch Unterlassung herbeigeführt wird (z. B. wenn eine Mutter ihr Kind verhungern lässt).
Methanol, Strom
Wissenschaft

Heute Übeltäter, morgen Held

Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.

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ChatGPT, KI, Künstliche Intelligenz
Wissenschaft

Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen

Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...

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