Lexikon

Unterlassungsdelikte

im Strafrecht Straftaten, die durch Unterlassung eines rechtlich gebotenen Tuns begangen werden. Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Gesetz die Unterlassung ausdrücklich mit Strafe bedroht (z. B. unterlassene Verbrechensanzeige, unterlassene Hilfeleistung), und unechte Unterlassungsdelikte, bei denen ein verbotener und rechtswidriger Erfolg durch Unterlassung herbeigeführt wird (z. B. wenn eine Mutter ihr Kind verhungern lässt).
Carina Mack
Wissenschaft

Verräterische Proben

Am Max Rubner-Institut suchen Forschende in Lebensmitteln und Bioproben nach unterschiedlichen Zuckern. Das sogenannte Zuckerprofiling könnte Ernährungsstudien zukünftig verlässlicher machen. von CAROLIN SAGE Viele Ernährungsstudien basieren auf Ernährungsprotokollen, in denen die Teilnehmenden über Tage oder Wochen notieren, was...

Gang, Gesundheit
Wissenschaft

Gehst du gut, geht’s dir gut

Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder eine Herzschwäche machen sich im Gangbild bemerkbar. Das sorgt für erhebliche Mobilitätseinbußen, birgt aber auch Potenzial für neue Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten. von ROLF HEßBRÜGGE Fabian Horst von der Universität Mainz hat einen kostbaren Datenschatz...

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