Lexikon

Unterlassungsdelikte

im Strafrecht Straftaten, die durch Unterlassung eines rechtlich gebotenen Tuns begangen werden. Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Gesetz die Unterlassung ausdrücklich mit Strafe bedroht (z. B. unterlassene Verbrechensanzeige, unterlassene Hilfeleistung), und unechte Unterlassungsdelikte, bei denen ein verbotener und rechtswidriger Erfolg durch Unterlassung herbeigeführt wird (z. B. wenn eine Mutter ihr Kind verhungern lässt).
Wissenschaft

In aller Freundschaft

Studien zufolge leben wir länger, sind glücklicher und gesünder, wenn wir Freunde haben. Was braucht es für eine gute Freundschaft? von DANIELA LUKAßEN-HELD Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller, Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, Stan Laurel und Oliver Hardy oder Ernie und Bert: allesamt Beispiele für große...

Quantencomputer
Wissenschaft

Letztes Bollwerk gegen Datenraub

Der Quantencomputer kommt – 2030 könnte es so weit sein. Doch schon heute bedroht er die Datensicherheit im Netz. Dem wollen Forscher mit sogenannter Post-Quanten-Technologie vorbeugen. von BERND MÜLLER Sie haben Ihren Hausschlüssel verloren? Dann sollten Sie dringend das Schloss an Ihrer Haustür auswechseln lassen. Denn es...

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