Lexikon

unterlassene Verbrechensanzeige

Nichtanzeige des Vorhabens oder der Ausführung bestimmter Verbrechen (Friedens-, Hoch-, Landesverrat, Mord, Totschlag, Völkermord, Geld- oder Wertpapierfälschung, Raub, Menschenraub, Geiselnahme u. a.). Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet, anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist; wer als Angehöriger, Rechtsanwalt, Verteidiger oder Arzt eine Anzeige unterlässt, ist dagegen nur straffrei, wenn er sich ernstlich bemüht hat, den Täter von der Tat abzuhalten oder deren Erfolg abzuwenden. Stets ist straffrei, wer die Ausführung oder den Erfolg der Tat auf andere Weise abwehrt (§§ 138, 139 StGB).
In Österreich ist die unterlassene Verbrechensanzeige gemäß § 286 StGB strafbar.
Magnetometer, Atomgitter
Wissenschaft

Schwebende Atome als Magnetsensoren

Ein Raster aus 270 Rubidium-Atomen, gefangen in optischen Pinzetten, dient als Magnetometer mit einer einzigartigen räumlichen Auflösung. von DIRK EIDEMÜLLER Als der Nobelpreis für Physik des Jahres 1997 vergeben wurde, vermochten sich vermutlich weder die Preisträger noch die Jury vorzustellen, wozu die preisgekrönte Arbeit...

Wissenschaft

Zurück zu den Ursprüngen

Auf der Jagd nach den fernsten Galaxien. von RÜDIGER VAAS Jung zu sein, ist bekanntlich relativ. Ein Mensch wie Maisie ist es beispielsweise mit neun Jahren – zumindest aus dem Blickwinkel typischer Leser von bild der wissenschaft. Eine Galaxie ist es mit 300 Millionen Jahren – zumindest aus der Perspektive menschlicher...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon