Wahrig Herkunftswörterbuch
Omissivdelikt
strafbare Unterlassung einer gebotenen Handlung
♦
aus
lat.
omissio, Gen.
-
onis, „Unterlassung“, zu lat.
omissus „unachtsam, nachlässig“, zu lat.
omittere „seinlassen, unterlassen, unbenutzt lassen“, aus lat.
o– (in Zus. für ob) „weg–, ent–“ (verstärkend), lat.
mittere „laufen, gehen lassen“ und → Delikt
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