Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Omissivdelikt

Omis|siv|de|likt
n.
strafbare Unterlassung einer gebotenen Handlung (z. B. unterlassene Hilfeleistung)
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lat.
omissio,
Gen.
onis,
„Unterlassung“, zu
omittere
„sein lassen, unterlassen, unbenutzt lassen“ und
Delikt
]
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