Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Omissivdelikt
Omis|siv|de|liktstrafbare Unterlassung einer gebotenen Handlung (z. B. unterlassene Hilfeleistung)
[<
lat.
omissio,
Gen. –onis,
„Unterlassung“, zu omittere
„sein lassen, unterlassen, unbenutzt lassen“ und Delikt
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