Wissensbibliothek
Welche Gewalten werden unterschieden?
Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung).
Die Legislative besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten in den Parlamenten; sie formuliert und beschließt Gesetze, die von der Exekutive angewendet und durchgesetzt werden. Zur Exekutive zählen neben Bundesregierung und Bundeskanzler auch die Verwaltung, Ministerien und Behörden, in denen Beamte als Staatsbedienstete tätig sind, z. B. die Polizei. Die dritte Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat ist die Judikative, also die Gerichte, die jedem Bürger gemäß den Gesetzen zu seinem Recht verhelfen sollen.
Übrigens: In Deutschland gibt es keine vollkommene Trennung der Gewalten. So sind z. B. die Mitglieder der Regierung in aller Regel auch Bundestagsabgeordnete und gehören damit sowohl der Exekutive als auch der Legislative an. Zudem hat die Bundesregierung das Recht, eigene Gesetzesentwürfe in den Bundesrat einzubringen. Daher spricht man auch von einer Gewaltenverschränkung. Die Gerichte hingegen sind auch in der Praxis unabhängig.
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...
Mit Spannung und Thermik in die Lüfte
Winzig kleine und auch gar nicht so kleine Tiere können ohne Flügel prima viele Kilometer weit und hoch fliegen. Von THOMAS ZAUNER Es fliegt und fleucht in der Atmosphäre. Luftplankton muss nicht mikroskopisch klein sein. Insekten, Spinnen und anderes Kleingetier, das durch den Wind emporgehoben wird, zählen auch dazu. Wie bei...