Wissensbibliothek
Welche Gewalten werden unterschieden?
Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung).
Die Legislative besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten in den Parlamenten; sie formuliert und beschließt Gesetze, die von der Exekutive angewendet und durchgesetzt werden. Zur Exekutive zählen neben Bundesregierung und Bundeskanzler auch die Verwaltung, Ministerien und Behörden, in denen Beamte als Staatsbedienstete tätig sind, z. B. die Polizei. Die dritte Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat ist die Judikative, also die Gerichte, die jedem Bürger gemäß den Gesetzen zu seinem Recht verhelfen sollen.
Übrigens: In Deutschland gibt es keine vollkommene Trennung der Gewalten. So sind z. B. die Mitglieder der Regierung in aller Regel auch Bundestagsabgeordnete und gehören damit sowohl der Exekutive als auch der Legislative an. Zudem hat die Bundesregierung das Recht, eigene Gesetzesentwürfe in den Bundesrat einzubringen. Daher spricht man auch von einer Gewaltenverschränkung. Die Gerichte hingegen sind auch in der Praxis unabhängig.
Der schädliche Verlust der Nacht
Manche Auswirkungen sind bereits recht gut erforscht, andere dagegen wahrscheinlich noch nicht einmal entdeckt. von Kurt de Swaaf Ein Windhauch trägt Pinienduft herbei, das Meer kabbelt leise gegen die Felsen – nur ein paar hungrige Stechmücken stören die nächtliche Idylle in der versteckten Bucht an der Nordwestküste Mallorcas...
Der solare Doppelpack
Max-Planck-Forscher haben eine neuartige Technologie für die direkte Speicherung von Sonnenlicht geschaffen. Damit ist es möglich, das Sonnenlicht in ein und demselben Material zu absorbieren und zu speichern: eine Sonnenbatterie. von RALF BUTSCHER Es ist ein recht unscheinbares, ungefähr fingernagelgroßes Plättchen, das die...