Wissensbibliothek

Welche Gewalten werden unterschieden?

Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung).

Die Legislative besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten in den Parlamenten; sie formuliert und beschließt Gesetze, die von der Exekutive angewendet und durchgesetzt werden. Zur Exekutive zählen neben Bundesregierung und Bundeskanzler auch die Verwaltung, Ministerien und Behörden, in denen Beamte als Staatsbedienstete tätig sind, z. B. die Polizei. Die dritte Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat ist die Judikative, also die Gerichte, die jedem Bürger gemäß den Gesetzen zu seinem Recht verhelfen sollen.

Übrigens: In Deutschland gibt es keine vollkommene Trennung der Gewalten. So sind z. B. die Mitglieder der Regierung in aller Regel auch Bundestagsabgeordnete und gehören damit sowohl der Exekutive als auch der Legislative an. Zudem hat die Bundesregierung das Recht, eigene Gesetzesentwürfe in den Bundesrat einzubringen. Daher spricht man auch von einer Gewaltenverschränkung. Die Gerichte hingegen sind auch in der Praxis unabhängig.

Wissenschaft

Stacheliger Urahn der Weichtiere

Den Vorfahren von Auster, Weinbergschnecke und Co. auf der Spur: Forschende haben einen urtümlichen Vertreter der Weichtiere entdeckt, der Licht auf die Evolutionsgeschichte dieses heute artenreichen Tierstamms wirft. Die über eine halbe Milliarde Jahre alten Fossilien von Shishania aculeata legen nahe, dass die Mollusken aus...

Steinwerkzeug
Wissenschaft

Menschen lebten schon vor 150.000 Jahren im Regenwald

Vor rund 300.000 Jahren entwickelte sich der moderne Mensch in offenen Graslandschaften Afrikas. Von dort breitete er sich in die unterschiedlichsten Lebensräume aus. Dichte Regenwälder galten allerdings bislang als natürliche Barriere für frühe Vertreter unserer Spezies. Doch nun zeigen neu datierte Funde uralter Steinwerkzeuge...

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