Gesundheit A-Z

Hilfeleistung, unterlassene

Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Foto von Kaffeebohnen und einer Tasse Kaffee
Wissenschaft

Morgendlicher Kaffee könnte Herzgesundheit fördern

Für viele Menschen gehört der morgendliche Kaffee zur alltäglichen Routine. Eine Studie zeigt nun, dass diese Gewohnheit potenziell gut für die Gesundheit ist. Der Analyse zufolge hatten Personen, die üblicherweise morgens Kaffee trinken, ein geringeres Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Ursachen zu sterben, als...

Orcas
Wissenschaft

Narwal-Snacks und Heringskarussell

Die Erwärmung des Meeres ist im Nordatlantik deutlich merkbar. Ihre Anpassungsfähigkeit hilft den dort lebenden Schwertwalen, sich darauf einzustellen und neue Überlebensstrategien zu entwickeln. von BETTINA WURCHE Der nördliche Nordatlantik ist besonders stark vom Klimawandel geprägt: Durch die Meereserwärmung geht die...

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