Gesundheit A-Z

Hilfeleistung, unterlassene

Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Wissenschaft

Weltraumschnupfen

Zieh dich warm an, wenn du rausgehst, sonst kriegst du einen Schnupfen!“ Wenn Ihre Eltern das zu Ihnen gesagt haben, dann müssen wir Ihnen jetzt leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Auch wenn die Kälte im Wort „Erkältung“ vorkommt, wird sie nicht durch niedrige Temperaturen verursacht, sondern durch Viren. Das ist jetzt...

Symbolbild für Befruchtung und Reproduktion zeigt Spermien, eine Eizelle und DNA-Stränge
Wissenschaft

Gesunde Mäuse mit zwei Vätern erzeugt?

Mittels Stammzellen und Gentechnik können Mäuse ohne Mutter, dafür mit zwei biologischen Vätern erzeugt werden. Nun haben Forscher die Methodik so verbessert, dass solche Mäuse länger überleben und teils sogar das Erwachsenalter erreichen. Dafür veränderten die Wissenschaftler 20 Gene mit epigenetischen DNA-Modifikationen, um...

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