Gesundheit A-Z
Hilfeleistung, unterlassene
Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Wissenschaft
Helfende Roboterhände
Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung im Alter. Zugleich gibt es nicht ausreichend viele Pflegekräfte. Als Lösung setzen Forscher auf Roboter mit Künstlicher Intelligenz. In Garmisch-Partenkirchen entsteht ein weltweites Zentrum für diese Technologie. von ULRICH EBERL An diesem warmen Sommertag genügt ein Blick, um...
Wissenschaft
Sieg über Rheuma in Reichweite
Hinter dem Begriff Rheuma stecken verschiedene Erkrankungen, von denen viele durch ein Fehlverhalten des körpereigenen Immunsystems ausgelöst werden. Sie lassen sich immer besser behandeln. von RAINER KURLEMANN Die klassische Rheumaerkrankung beginnt mit Schmerzen. Meistens bemerkt ein Patient die Entzündung zunächst durch...