Gesundheit A-Z
Hilfeleistung, unterlassene
Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Wissenschaft
Mit dem Flugtaxi nach Paris?
E-Helikopter sollen den Verkehr in Großstädten entlasten und für schnelle Verbindungen zwischen Peripherie und City sorgen. Die Technik dafür steht bereits in den Startlöchern. von ROLF HEßBRÜGGE Aus der Froschperspektive betrachtet ähnelt dieses unbekannte Flugobjekt einem handelsüblichen Hubschrauber. Doch schaut man sich den „...
Wissenschaft
Die Archive des Lebens
Museumssammlungen sind wie Schatzkisten: Je tiefer Forscher wühlen, desto mehr Überraschungen finden sie. So werden immer wieder große Tierarten neu entdeckt. von BETTINA WURCHE Unzählige Schädel, Skelette und Gewebeproben werden in Museen verwahrt – getrocknet, versteinert oder in Alkohol konserviert –, systematisch sortiert und...
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