Gesundheit A-Z
Hilfeleistung, unterlassene
Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Wissenschaft
Einblicke in die Evolutionsgeschichte der Weintrauben
In Kolumbien haben Forschende die ältesten Traubenkerne der westlichen Hemisphäre entdeckt. Die 60 Millionen Jahre alten Fossilien belegen, dass sich die Weinrebengewächse, die ursprünglich wahrscheinlich aus Asien stammen, innerhalb weniger Millionen Jahre auf der Welt verbreitet haben. Weitere Funde fossiler Traubenkerne aus...
Wissenschaft
Medikamente aus der Muskelapotheke
Myokine sind hormonähnliche Botenstoffe, die beim Training von Muskeln ausgeschüttet werden. Ihr Potenzial zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten scheint enorm. von JÜRGEN BRATER Muskeln brauchen wir, um uns zu bewegen, das weiß jeder. Und auch, dass diese Kraftpakete umso leistungsfähiger werden, je mehr man sie...
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