Gesundheit A-Z
Hilfeleistung, unterlassene
Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Wissenschaft
»Mit KI klappt der Griff in die Kiste«
Der Fraunhofer-Forscher Werner Kraus erwartet, dass Serviceroboter immer mehr Einsatzbereiche erobern. Doch für manche Anwendungen sind noch hohe technische Hürden zu nehmen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Dr. Kraus, seit Jahren sind Serviceroboter, die Menschen im Alltag unterstützen, ein Thema. Doch wo sind sie? Es gibt...
Wissenschaft
Rätselhafter Gammablitz
Fraß ein Schwarzes Loch einen Stern von innen auf? von RÜDIGER VAAS Kosmische Gammastrahlen-Ausbrüche, kurz GRBs oder Gammablitze genannt, zeigen sich ungefähr einmal am Tag irgendwo am Himmel. Sie dauern höchstens wenige Minuten und entstehen bei der Kollision von Neutronensternen oder der Detonation massereicher Sterne. Nun hat...
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