Gesundheit A-Z

Hilfeleistung, unterlassene

Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Wissenschaft

Der eiserne Kern der Erde

Tief im Innern unseres Planeten verbirgt sich eine heiße Metallkugel – der Erdkern. Seine äußere Zone ist flüssig, dort entsteht das irdische Magnetfeld. Doch was genau geht hier vor, und hat es die Evolution beeinflusst? von THORSTEN DAMBECK Der 17. Juni 1929 war für viele Neuseeländer kein guter Tag. Damals erschütterte ein...

Zecken (Rasterelektronenmikroskopie) bevorzugen Blutmahlzeiten. Sie können dabei Krankheiten übertragen.
Wissenschaft

Saugen und stechen

Manche Insekten haben es auf Pflanzensäfte abgesehen, andere bevorzugen Blutmahlzeiten. Forscher nutzen hochauflösende Kameras, um die filigranen Mundwerkzeuge zu untersuchen. von TIM SCHRÖDER An einem Januartag im Jahr 1862 überreicht ein Bote dem Naturforscher Charles Darwin eine kleine Kiste. Sie ist randvoll gefüllt mit...

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