Gesundheit A-Z

Hilfeleistung, unterlassene

Straftatbestand; Missachtung der Verpflichtung zur zumutbaren und erforderlichen Hilfeleistung gegenüber hilflosen oder kranken Personen. Bei einem Notfall gilt die Pflicht zur Hilfe für alle Anwesenden, in bestimmten Situationen nur Personen mit einer speziellen, z. B. ärztlichen Ausbildung. Bei der Betreuung schwerkranker Patienten liegt eine unterlassene Hilfeleistung auch dann vor, wenn die versorgende Person grundsätzliche lebenserhaltende Maßnahmen mit dem Ziel unterlassen hat, das Leben des Patienten zu verkürzen (auch passive Sterbehilfe).
Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Schwarzes Loch Wissenschaftsgeschichte

Während in Deutschland viele Tausend Lehrstühle für Kunstgeschichte besetzt sind, kann man die Zahl der Wissenschaftshistoriker gefühlt an den Fingern seiner Hände abzählen. Wissenschaftsgeschichte ist ein Schwarzes Loch in der hiesigen Kultur, das man bei vielen Gelegenheiten dadurch zu stopfen versucht, dass man ab und zu etwas...

Außerirdische, Planet
Wissenschaft

„Es ist an der Zeit, dass die Menschheit ein planetares Spezies-Bewusstsein entwickelt“

Der Rechtswissenschaftler Michael Bohlander über Risiken und juristische Nebenwirkungen eines Kontakts mit außerirdischen Intelligenzen. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Prof. Bohlander, wie kamen Sie auf die Idee, über juristische Fragen beim Thema SETI (Search for Extraterrestrial Intelligence) zu forschen?  Zum einen geht...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon