Gesundheit A-Z
Todesfeststellung
nach bestimmten Vorschriften durchgeführte, ärztliche Untersuchung zur Feststellung des Todes sowie die schriftliche Dokumentation der Befunde. Zur Todesfeststellung werden sog. unsichere Todeszeichen wie Blässe, fehlende Atmung und fehlende Herzaktion sowie sog. sichere Todeszeichen wie Totenflecken, Totenstarre und Fäulniserscheinungen herangezogen. Im Rahmen der Todesfeststellung gibt der untersuchende Arzt bei der Leichenschau auch den Zeitpunkt und die Ursache des Todes an, soweit dies möglich ist. Anderenfalls beschreibt er die Ursache als unklar; in solchen Fällen und bei Verdacht auf eine unnatürliche (gewaltsame) Todesursache wird gerichtlich eine Obduktion der Leiche angeordnet. Auch Autopsie.
Wissenschaft
News der Woche 14.06.2024
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Einstein und die Lichtmauer
Sind Überlichtgeschwindigkeiten möglich? von RÜDIGER VAAS Beim Anblick der Sterne verfalle ich ins Träumen, genauso wie ich bei den schwarzen Punkten ins Träumen komme, die auf einer Landkarte Städte und Dörfer markieren“, hat der Maler Vincent van Gogh einmal gestanden. „Warum, frage ich mich, sollten die leuchtenden Punkte am...