Gesundheit A-Z

Todesfeststellung

nach bestimmten Vorschriften durchgeführte, ärztliche Untersuchung zur Feststellung des Todes sowie die schriftliche Dokumentation der Befunde. Zur Todesfeststellung werden sog. unsichere Todeszeichen wie Blässe, fehlende Atmung und fehlende Herzaktion sowie sog. sichere Todeszeichen wie Totenflecken, Totenstarre und Fäulniserscheinungen herangezogen. Im Rahmen der Todesfeststellung gibt der untersuchende Arzt bei der Leichenschau auch den Zeitpunkt und die Ursache des Todes an, soweit dies möglich ist. Anderenfalls beschreibt er die Ursache als unklar; in solchen Fällen und bei Verdacht auf eine unnatürliche (gewaltsame) Todesursache wird gerichtlich eine Obduktion der Leiche angeordnet. Auch Autopsie.

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