Gesundheit A-Z

Autopsie

Sektion; Obduktion
die Leicheneröffnung und -zergliederung, die vor allem der Erkennung der Todesursache dient. Eine Autopsie darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung gegeben hat oder die Angehörigen einer Autopsie zustimmen. Gerichtlich angeordnet werden kann eine Autopsie, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt oder ein Seuchenverdacht besteht.
Planetoiden, Ryugu
Wissenschaft

Kleinplaneten unter der Lupe

Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.

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Glas, Hand, Wissenschaftler
Wissenschaft

Wandelbares Glas

Faltbare Handy-Displays, feine Isolierungen auf Mikrochips und Fenster, die sich per Knopfdruck abdunkeln lassen – all das lässt sich aus Glas herstellen. Raffinierte neue Fertigungsmethoden machen es möglich. von FRANK FRICK Ein Mann will sein Auto starten. In diesem Moment fliegt ein Golfball auf die Windschutzscheibe zu. Was...

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