Gesundheit A-Z

Autopsie

Sektion; Obduktion
die Leicheneröffnung und -zergliederung, die vor allem der Erkennung der Todesursache dient. Eine Autopsie darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung gegeben hat oder die Angehörigen einer Autopsie zustimmen. Gerichtlich angeordnet werden kann eine Autopsie, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt oder ein Seuchenverdacht besteht.
Wissenschaft

Der Landwirtschaft geht ein Licht auf

Schnelleres Wachstum, besserer Geschmack und höhere Erträge – energiesparende LED-Beleuchtung macht in der modernen Landwirtschaft einiges möglich. von Rainer Kurlemann Pflanzen benötigen Licht zum Wachsen. Das klingt einfach, doch hinter diesem Satz versteckt sich eine komplizierte Physik, die beispielsweise im Ackerbau wichtig...

Prof._Dr._Michael_Tsokos_(r.)_und_Jan_Josef_Liefers_während_den_Dreharbeiten_zu_'Obduktion_-_Echte_Fälle_mit_Tsokos_und_Liefers'_+++_Die_Verwendung_des_sendungsbezogenen_Materials_ist_nur_mit_dem_Hinweis_und_Verlinkung_auf_TVNOW_gestattet._+++
Wissenschaft

… und – Schnitt!

Das Münsteraner Tatort-Team ist äußerst beliebt bei den Fernsehzuschauern. Doch wie realitätsgetreu wird die Arbeit der Rechtsmediziner Karl-Friedrich Boerne und Silke Haller dargestellt? Eine Analyse. von ROLF HEßBRÜGGE Ein paar schnelle Schnitte mit dem Skalpell. Dann stülpt die Sektionsassistentin die Kopfschwarte nach vorn,...

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