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Können Richter abgesetzt werden?

Richter können nicht ohne Weiteres ihres Amtes enthoben oder gegen ihren Willen versetzt werden. Gegen sie kann nur ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden, wenn z. B. der Verdacht auf Korruption oder Rechtsbeugung besteht. Zur Bewahrung ihrer Unabhängigkeit besitzen Richter einen beamtenähnlichen Status, sie sind also keine Beamten im eigentlichen Sinn.

Die Gerichte in einem Rechtsstaat wie Deutschland sind unabhängig. Ihre Richter sind nicht weisungsgebunden, das heißt, weder die Regierung noch andere staatliche Institutionen dürfen einem Richter vorschreiben, was er zu tun hat, oder ihn in seinen Entscheidungen beeinflussen. Richter sind allein dem Gesetz verpflichtet und müssen ihre Urteile nach Recht und Gesetz fällen.

Übrigens: Die Gerichte in einem Rechtsstaat haben das Rechtsprechungsmonopol. Verhaftungen z. B. dürfen nur auf richterliche Anweisung hin vorgenommen werden.

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