Lexikon
unterlassene Hilfeleistung
strafbar nach § 323c StGB bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, sofern die Hilfeleistung erforderlich und dem Täter den Umständen nach zuzumuten ist.
Ähnlich in Österreich (§ 95 StGB). In der Schweiz ist nur strafbar, wer selbst oder mit seinem Fahrzeug, Reittier oder Zugtier jemanden verletzt hat und diesen dann im Stich lässt (Art. 128 StGB).
Wissenschaft
Flugroboter hüpft und läuft wie ein Vogel
Seit Jahrtausenden haben sich Menschen beim Traum vom Fliegen von Vögeln inspirieren lassen. Auch für den neuartigen Flugroboter RAVEN dienten Vögel als Modell – in diesem Fall jedoch ihre Beine. Ähnlich wie eine Krähe kann RAVEN damit laufen, hüpfen, auf Hindernisse springen und aus dem Stand in den Flug springen. Die...
Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
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