Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

gutmachen

gut|ma|chen
V.
1, hat gutgemacht
I.
mit Akk.
etwas g.
1.
etwas (durch eine gute Tat) ausgleichen, für etwas (durch eine gute Tat) Ersatz schaffen;
ein Unrecht g.; eine Unterlassung g.
2.
sich für etwas erkenntlich zeigen, etwas (durch eine freundliche Tat) vergelten;
wie soll ich das, was Sie für mich getan haben, jemals wieder g.?
II.
mit Dat. (sich) u. Akk.
sich etwas g.
sich einen (meist geldlichen) Vorteil verschaffen, einen Überschuss erzielen, sich etwas auf geschickte oder nicht ganz einwandfreie Weise aneignen;
er hat sich bei dem Verkauf Tausende von Euro gutgemacht
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