Lexikon
Zumutbarkeit
angemessene Anforderung an ein Verhalten. Im Strafrecht stellt ein unzumutbares Handeln oder Dulden einen Entschuldigungsgrund dar, im Zivil- und Arbeitsrecht kann es zum Entfallen einer Rechtsverpflichtung führen. Der Begriff der Zumutbarkeit findet u. a. Anwendung bei Unterlassungsdelikten oder beim Immissionsschutz. Im Arbeitsrecht gilt eine Tätigkeit als zumutbar, wenn der Lohn innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bis zu 20% unter dem vorherigen Einkommen liegt; vom vierten bis zum sechsten Monat liegt die Zumutbarkeitsschwelle bei 30%; danach ist eine Beschäftigung unzumutbar, wenn das Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Wissenschaft
News der Woche 14.06.2024
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Der Mensch treibt ungewollt die Evolution von krank machenden Keimen an. Medikamente verlieren dadurch erschreckend an Schlagkraft. Nicht nur bei Antibiotika, auch in der Krebsmedizin braucht es neue Strategien. von SUSANNE DONNER Wer die Evolution hautnah erfahren will, muss ins Museum gehen, so heißt es immer. Die Entwicklung...