Lexikon
Zumutbarkeit
angemessene Anforderung an ein Verhalten. Im Strafrecht stellt ein unzumutbares Handeln oder Dulden einen Entschuldigungsgrund dar, im Zivil- und Arbeitsrecht kann es zum Entfallen einer Rechtsverpflichtung führen. Der Begriff der Zumutbarkeit findet u. a. Anwendung bei Unterlassungsdelikten oder beim Immissionsschutz. Im Arbeitsrecht gilt eine Tätigkeit als zumutbar, wenn der Lohn innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bis zu 20% unter dem vorherigen Einkommen liegt; vom vierten bis zum sechsten Monat liegt die Zumutbarkeitsschwelle bei 30%; danach ist eine Beschäftigung unzumutbar, wenn das Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Wissenschaft
Kleiner Effekt oder große Wirkung?
Cannabidiol, kurz CBD, ist ein Wirkstoff der Hanfpflanze. Er soll gegen Entzündungen helfen, den Schlaf fördern und Ängste lindern. Doch belastbare medizinische Studien gibt es bisher kaum. von ANGELIKA FRIEDL Jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland leidet laut Gesundheitsreport der Krankenkasse DAK unter Ein- und...
Wissenschaft
Diese Kolumne ist 100 Prozent natürlich!
Wir alle halten uns gerne für gute Menschen, also tun wir unseren Teil für die Umwelt. Oder zumindest tun wir so, als ob wir es täten. Das haben auch die Unternehmen bemerkt und kennzeichnen ihre Produkte daher als „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder pappen zumindest einen schönen grünen Aufkleber mit einem Öko-Symbol darauf...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Flucht ins Kühle
Winzlinge am Werk
Eis auf dem Mond – und ein Rätsel
Müssen wir das Fliegen aufgeben?
Hinkelstein und Dolmengrab
Das Geheimnis der Gedächtniszellen