Lexikon
Zumutbarkeit
angemessene Anforderung an ein Verhalten. Im Strafrecht stellt ein unzumutbares Handeln oder Dulden einen Entschuldigungsgrund dar, im Zivil- und Arbeitsrecht kann es zum Entfallen einer Rechtsverpflichtung führen. Der Begriff der Zumutbarkeit findet u. a. Anwendung bei Unterlassungsdelikten oder beim Immissionsschutz. Im Arbeitsrecht gilt eine Tätigkeit als zumutbar, wenn der Lohn innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bis zu 20% unter dem vorherigen Einkommen liegt; vom vierten bis zum sechsten Monat liegt die Zumutbarkeitsschwelle bei 30%; danach ist eine Beschäftigung unzumutbar, wenn das Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Wissenschaft
Titan – die kalte Alternative
Leben ohne Wasser ist eine seltsame Vorstellung. Und doch gibt es Hinweise, dass selbst auf dem größten Saturnmond die Grundprinzipien des Lebens erfüllt sein könnten. von KAI DÜRFELD Über dem Horizont hängt ein fahles, orangefarbenes Licht. Dunst und Nebel verhüllen den Himmel. Feiner Regen fällt auf eine glänzende Oberfläche....
Wissenschaft
Klimawandel: Schnelle Temperatursprünge werden häufiger
Gestern noch konnte man im T-Shirt in der Sonne sitzen, heute muss man wieder die Winterjacke hervorkramen: Solche starken Temperaturschwankungen fordern nicht nur unsere Garderobe heraus, sondern können für Pflanzen, Tiere und Menschen ein ernsthaftes Problem darstellen, von Ernteausfällen bis hin zu Gesundheitsschäden. Eine...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Der Kosmologe von Königsberg
Wie Roboter für das Leben lernen
Wer hat Angst vorm Handy?
Die Sonderlinge
DNA statt DVD
Ein Einzeller mit Origami-Hals