Lexikon
Zumutbarkeit
angemessene Anforderung an ein Verhalten. Im Strafrecht stellt ein unzumutbares Handeln oder Dulden einen Entschuldigungsgrund dar, im Zivil- und Arbeitsrecht kann es zum Entfallen einer Rechtsverpflichtung führen. Der Begriff der Zumutbarkeit findet u. a. Anwendung bei Unterlassungsdelikten oder beim Immissionsschutz. Im Arbeitsrecht gilt eine Tätigkeit als zumutbar, wenn der Lohn innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bis zu 20% unter dem vorherigen Einkommen liegt; vom vierten bis zum sechsten Monat liegt die Zumutbarkeitsschwelle bei 30%; danach ist eine Beschäftigung unzumutbar, wenn das Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Wissenschaft
Wann der Hahn kräht
Wenn wir Menschen wissen wollen, was die Stunde schlägt, genügt ein Blick auf die Uhr oder den Kalender. Doch woher wissen Pflanzen und Tiere, wann es Zeit ist zum Blühen, Fressen oder Schlafen? Von Elena Bernard Da wir Blumen, Vögel oder Hunde nicht einfach fragen können, ob sie uns ihre Tricks zur Zeitmessung verraten, sind...
Wissenschaft
Ein buntes Plastik-Meer
Eine Flut von großen und kleinen Kunststoffteilen durchzieht die Ozeane. Die Verbreitung des Plastikmülls im Meer hat negative Folgen für die Ökosysteme. Der Zufluss muss dringend gestoppt werden. Von BETTINA WURCHE Eine violette Seegurke liegt auf dem hellen, schlickigen Boden des Marianengrabens. Nicht weit davon bläht sich...