Lexikon
Zumutbarkeit
angemessene Anforderung an ein Verhalten. Im Strafrecht stellt ein unzumutbares Handeln oder Dulden einen Entschuldigungsgrund dar, im Zivil- und Arbeitsrecht kann es zum Entfallen einer Rechtsverpflichtung führen. Der Begriff der Zumutbarkeit findet u. a. Anwendung bei Unterlassungsdelikten oder beim Immissionsschutz. Im Arbeitsrecht gilt eine Tätigkeit als zumutbar, wenn der Lohn innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bis zu 20% unter dem vorherigen Einkommen liegt; vom vierten bis zum sechsten Monat liegt die Zumutbarkeitsschwelle bei 30%; danach ist eine Beschäftigung unzumutbar, wenn das Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Wissenschaft
Megatsunami mit tagelangem Nachspiel
Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...