Lexikon

Schuld

Recht
1. im Strafrecht die Beziehung des Täters zu seiner Tat, aus der man ihm einen persönlichen Vorwurf machen kann. Dies setzt zunächst Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) voraus, ferner muss eine psychologische Beziehung des Täters zu seiner Tat bestehen (Vorsatz, Fahrlässigkeit), der Täter muss sich der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewusst gewesen sein, dann dürfen keine Schuldausschließungsgründe vorliegen, die wegen ihrer außergewöhnlichen Wirkung den Rechtsgehorsam als nicht zumutbar erscheinen lassen. Die Schuld ist notwendige Voraussetzung jeder Strafe; das deutsche Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht. Voraussetzung des Schuldprinzips ist die Willensfreiheit des Menschen. Nur wenn der Mensch sich frei zwischen Recht und Unrecht entscheiden kann, hat es Sinn, ihm einen persönlichen Vorwurf zu machen. Da die Freiheit des Willens ebenso wenig zu beweisen ist wie das Gegenteil, begnügt sich das Strafrecht mit der generellen Feststellung, dass der Mensch frei handeln kann. 2. im bürgerlichen Recht innerhalb des Schuldverhältnisses die Verpflichtung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber (im Gegensatz zur Forderung); auch Begriff für Verschulden.
Universum
Wissenschaft

Ein asymmetrisches All?

Rätselhafte Richtungen und seltsame Ströme – ist das Kosmologische Prinzip am Ende? von RÜDIGER VAAS Eine Vorzugsrichtung des Universums wäre eine wahrhaft umfassende Entdeckung. Entsprechend gut müssten die Indizien dafür sein, damit die meisten Kosmologen sie akzeptieren. Denn dann wäre ihr lieb gewonnenes Kosmologisches...

Higgs, CERN
Wissenschaft

Higgs und neue Horizonte

Das Standardmodell der Elementarteilchen – eine triumphale Erfolgsgeschichte. von RÜDIGER VAAS Wissenschaft ist nicht Sport – obschon zuweilen ein Wettrennen mit Siegern und Verlierern, bei dem es dann um Ruhm und Ehre geht. Denn Wissenschaft ist auch ein menschliches Geschäft, wenngleich in ihr letztlich nur der...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon