Lexikon

Schuld

Recht
1. im Strafrecht die Beziehung des Täters zu seiner Tat, aus der man ihm einen persönlichen Vorwurf machen kann. Dies setzt zunächst Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) voraus, ferner muss eine psychologische Beziehung des Täters zu seiner Tat bestehen (Vorsatz, Fahrlässigkeit), der Täter muss sich der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewusst gewesen sein, dann dürfen keine Schuldausschließungsgründe vorliegen, die wegen ihrer außergewöhnlichen Wirkung den Rechtsgehorsam als nicht zumutbar erscheinen lassen. Die Schuld ist notwendige Voraussetzung jeder Strafe; das deutsche Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht. Voraussetzung des Schuldprinzips ist die Willensfreiheit des Menschen. Nur wenn der Mensch sich frei zwischen Recht und Unrecht entscheiden kann, hat es Sinn, ihm einen persönlichen Vorwurf zu machen. Da die Freiheit des Willens ebenso wenig zu beweisen ist wie das Gegenteil, begnügt sich das Strafrecht mit der generellen Feststellung, dass der Mensch frei handeln kann. 2. im bürgerlichen Recht innerhalb des Schuldverhältnisses die Verpflichtung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber (im Gegensatz zur Forderung); auch Begriff für Verschulden.
Endometriose
Wissenschaft

Regel-mäßig Schmerzen

Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...

Mesosphäre, Vulkanausbruch
Wissenschaft

Auswirkungen der Ausbrüche

Welchen Einfluss haben Vulkanausbrüche auf das Klima? von DIRK EIDEMÜLLER Während sich das Wetter praktisch vollständig im untersten Teil der Atmosphäre, der sogenannten Troposphäre, abspielt, sind für das Klima auch die darüberliegenden Schichten von großer Bedeutung. Denn der großräumige Transport der Luftmassen in der...

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