Lexikon
Verschulden
bürgerliches Recht
Vorsatz und Fahrlässigkeit; begründet Schadensersatzansprüche u. a. Rechte bei unerlaubter Handlung und Verletzung eines Vertrags (z. B. bei Unmöglichkeit der Leistung, Schuldnerverzug), aber auch als Verschulden bei Vertragsschluss; unter Umständen gemildert durch mitwirkendes Verschulden des Verletzten. Ein Verschulden ist nicht gegeben, wenn Schuldausschließungsgründe vorliegen (§§ 254, 276–278, 823 ff. BGB). Dem Verschulden entspricht im Strafrecht die Schuld. – Ähnliche Regelung in Österreich und in der Schweiz (das schweizerische Zivilrecht nennt den Vorsatz Absicht).
Wissenschaft
War das der Klimawandel?
Die Attributionsforschung berechnet den Beitrag des Klimawandels zu aktuellen Extremwetterereignissen. Die Forschung ist populär – und wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. von IRIS PROFF Im Juli 2021 rückte die Flutkatastrophe im Ahrtal das Klima schlagartig ins öffentliche Bewusstsein. Bilder von verwüsteten Dörfern gingen...
Wissenschaft
Der Sinn des Vergessens
Es ist lästig, sich an etwas nicht erinnern zu können. Aber dass wir nicht alles im Gedächtnis behalten, ist eine lebenswichtige Leistung des Gehirns. von rolf heßbrügge Versäumte Termine, Versagen in Prüfungen, geistiger Verfall – Vergesslichkeit ist gefürchtet. Dabei hat es auch eine gute Seite, dass der Mensch vergessen kann:...