Lexikon
Verschulden
bürgerliches Recht
Vorsatz und Fahrlässigkeit; begründet Schadensersatzansprüche u. a. Rechte bei unerlaubter Handlung und Verletzung eines Vertrags (z. B. bei Unmöglichkeit der Leistung, Schuldnerverzug), aber auch als Verschulden bei Vertragsschluss; unter Umständen gemildert durch mitwirkendes Verschulden des Verletzten. Ein Verschulden ist nicht gegeben, wenn Schuldausschließungsgründe vorliegen (§§ 254, 276–278, 823 ff. BGB). Dem Verschulden entspricht im Strafrecht die Schuld. – Ähnliche Regelung in Österreich und in der Schweiz (das schweizerische Zivilrecht nennt den Vorsatz Absicht).
Wissenschaft
Kampf dem „Hicks“!
Rezepte gegen Schluckauf gibt es viele. Doch kaum eines davon hilft zuverlässig. Wie man der Hickserei tatsächlich Einhalt gebieten kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schluckauf entsteht, wenn sich das Zwerchfell – eine dünne, im Ruhezustand kuppelförmig aufwärts gewölbte Muskelplatte zwischen Brust- und Bauchraum – plötzlich...
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
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