Lexikon

Schuldnerverzug

der Verzug eines Schuldners durch Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung, Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren durch den Gläubiger; verpflichtet zum Schadensersatz und zur Leistung von (5 bzw. 8% über Basissatz) Verzugszinsen. Hat der Gläubiger infolge des Schuldnerverzugs an der Leistung kein Interesse mehr, so kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; bei gegenseitigen Verträgen kann er dies im Fall des Schuldnerverzugs nach Ablauf einer dem Schuldner von ihm zu diesem Zweck gesetzten Nachfrist bewirken; er ist dann auch zum Rücktritt berechtigt (§§ 286290, 323 BGB). In der Schweiz ähnliche Regelung des Schuldnerverzugs. durch Art. 102 ff. OR (Verzugszins: 5%). In Österreich ähnliche Regelungen in §§ 918921 ABGB.
Megalithen
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Linsen, Strahlung, Wellen
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Eine Linse aus Löchern

Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...

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