Lexikon
Schuldnerverzug
der Verzug eines Schuldners durch Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung, Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren durch den Gläubiger; verpflichtet zum Schadensersatz und zur Leistung von (5 bzw. 8% über Basissatz) Verzugszinsen. Hat der Gläubiger infolge des Schuldnerverzugs an der Leistung kein Interesse mehr, so kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; bei gegenseitigen Verträgen kann er dies im Fall des Schuldnerverzugs nach Ablauf einer dem Schuldner von ihm zu diesem Zweck gesetzten Nachfrist bewirken; er ist dann auch zum Rücktritt berechtigt (§§ 286–290, 323 BGB). – In der Schweiz ähnliche Regelung des Schuldnerverzugs. durch Art. 102 ff. OR (Verzugszins: 5%). – In Österreich ähnliche Regelungen in §§ 918–921 ABGB.
Wissenschaft
Hinkelstein und Dolmengrab
Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...
Wissenschaft
Eine Linse aus Löchern
Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...