Lexikon

Zufallshaftung

eine Ausnahme des bürgerlichen Haftungsrechts, wonach innerhalb bestehender Schuldverhältnisse nicht nach dem Verschuldensprinzip, sondern auch ohne eigenes Verschulden für gesetzlich bestimmte Schadensfälle gehaftet wird; zu unterscheiden von der Gefährdungshaftung. Zufallshaftung tritt z. B. nach dem BGB ein für das Verschulden gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen 278), für eingebrachte Sachen in Gaststätten, bei Schuldnerverzug 278 II) und bei Mängelhaftung; ferner im Eisenbahn- und Postrecht für Beförderungsgut. Der Zufallshaftung entspricht im Strafrecht die Erfolgshaftung. Ähnlich in Österreich; ähnlich auch in der Schweiz. Haftpflicht.
Wissenschaft

Zirkumgalaktisches Wetter: bewölkt und windig

Zwischen Galaxien gibt es riesige Mengen an Gas. Es zeigt eine erstaunliche Dynamik. Neue Beobachtungsmethoden enthüllen Eigenschaften dieser lange Zeit kaum bekannten Vorgänge. von DIRK EIDEMÜLLER Fotos von Galaxien zählen zu den schönsten Bildern, welche die Naturwissenschaft zu bieten hat. Sie vermitteln einen Eindruck von der...

Molekülmodell mit orange, weiß, blau und grauen Kugeln, die Atome in einer chemischen Verbindung darstellen.
Wissenschaft

Freund und Feind

Zucker ist als Energiequelle nicht nur lebensnotwendig, er kann im Übermaß auch krank machen. Welche Wege nehmen Zuckermoleküle beim Stoffwechsel in unserem Körper? von CAROLIN SAGE Im Jahr 2005 klagte der damals 48-jährige Hans Josef Brinkmann vor dem Landgericht Essen gegen den Konzern Coca-Cola. Er hatte nach eigenen Angaben...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon