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Zufallshaftung

eine Ausnahme des bürgerlichen Haftungsrechts, wonach innerhalb bestehender Schuldverhältnisse nicht nach dem Verschuldensprinzip, sondern auch ohne eigenes Verschulden für gesetzlich bestimmte Schadensfälle gehaftet wird; zu unterscheiden von der Gefährdungshaftung. Zufallshaftung tritt z. B. nach dem BGB ein für das Verschulden gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen 278), für eingebrachte Sachen in Gaststätten, bei Schuldnerverzug 278 II) und bei Mängelhaftung; ferner im Eisenbahn- und Postrecht für Beförderungsgut. Der Zufallshaftung entspricht im Strafrecht die Erfolgshaftung. Ähnlich in Österreich; ähnlich auch in der Schweiz. Haftpflicht.
Der Bucklige Tiefsee-Anglerfisch (Melanocetus johnsonii) lebt in mehr als 300 Metern Tiefe. Nur die Weibchen erreichen eine stattliche Größe, die Männchen werden nur wenige Zentimeter lang.
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Geschöpfe der Tiefe

Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE   Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...

Der Atlantische Kabeljau (Gadus Morhua) ist ein begehrter Speisefisch. Seine Bestände sind durch Überfischung gefährdet.
Wissenschaft

Flucht ins Kühle

Der Klimawandel verändert sämtliche Ökosysteme – auch in den Weltmeeren. Der Erwärmung des Wassers betrifft alle Meereslebewesen –weltweit sind sie auf Wanderschaft in kühlere Gefilde. Von CHRISTIAN JUNG Es herrscht Chaos dort unten. Vieles ist in Unordnung geraten, etliches Leben bedroht, zahllose symbiotische Beziehungen und...

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