Lexikon
Erfüllungsgehilfe
eine Person, der sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient; Erfüllungsgehilfen sind z. B. der Bürovorsteher des Rechtsanwalts, der Geselle des Elektromeisters, der Kellner des Gastwirts. Für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen in Ausführung der geschuldeten Leistung haftet der Schuldner wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Ähnlich in der
Schweiz
durch Art. 101 OR geregelt, in Österreich
durch § 1313a ABGB.
Wissenschaft
Die Gollums der Wissenschaft
Wer J.R.R. Tolkiens Jahrhundert-Trilogie „Herr der Ringe“ gelesen hat, der weiß: Die Figur Gollum ist ekelerregend hässlich. Wer Gollum zudem in der Verfilmung des Werkes gesehen hat, wird diesem Urteil umso mehr zustimmen. Doch Hässlichkeit ist vielleicht nicht einmal sein größtes Defizit, denn obendrauf kommt noch sein...
Wissenschaft
Klimawandel: Schnelle Temperatursprünge werden häufiger
Gestern noch konnte man im T-Shirt in der Sonne sitzen, heute muss man wieder die Winterjacke hervorkramen: Solche starken Temperaturschwankungen fordern nicht nur unsere Garderobe heraus, sondern können für Pflanzen, Tiere und Menschen ein ernsthaftes Problem darstellen, von Ernteausfällen bis hin zu Gesundheitsschäden. Eine...