Lexikon
Erfüllungsgehilfe
eine Person, der sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient; Erfüllungsgehilfen sind z. B. der Bürovorsteher des Rechtsanwalts, der Geselle des Elektromeisters, der Kellner des Gastwirts. Für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen in Ausführung der geschuldeten Leistung haftet der Schuldner wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Ähnlich in der
Schweiz
durch Art. 101 OR geregelt, in Österreich
durch § 1313a ABGB.Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
Der Beitrag Gebäude vom Band erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Bakterien – zum Fressen gern
Ein Protein für den menschlichen Verzehr, für dessen Herstellung mit Bakterien CO2 aus der Atmosphäre gefiltert wird? Das gibt es tatsächlich – und Produkte daraus könnten bald im Supermarkt liegen. von ROLF HEßBRÜGGE Pasi Vainikka ist ein bedächtiger, geradezu stiller Zeitgenosse. Umso mehr lässt folgender Satz aufhorchen, den...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Erde zu Erde
Kontakt und Konflikte
Auf der DNA-Spur
Der simulierte Mensch
Ein Hügel für Attila?
Erleuchtung für Computer