Lexikon
Erfüllungsgehilfe
eine Person, der sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient; Erfüllungsgehilfen sind z. B. der Bürovorsteher des Rechtsanwalts, der Geselle des Elektromeisters, der Kellner des Gastwirts. Für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen in Ausführung der geschuldeten Leistung haftet der Schuldner wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Ähnlich in der
Schweiz
durch Art. 101 OR geregelt, in Österreich
durch § 1313a ABGB.
Wissenschaft
Bioinspirierte Wasseraufbereitung
Entgiftung nach pflanzlichem Vorbild: Forschende haben ein bioinspiriertes Polymer entwickelt, das Wasser hochwirksam und selektiv vom Schwermetall Cadmium befreien kann. Es ist dem Bauplan der sogenannten Phytochelatine nachempfunden, durch die Pflanzen den Schadstoff aus ihren Geweben beseitigen. Durch die Bindung des Polymers...
Wissenschaft
Schritt für Schritt zum Mond
Das Artemis-Programm zum Erdtrabanten kommt voran – jedoch langsamer als geplant. Wann forschen wieder Menschen auf dem Mond? von RÜDIGER VAAS Der Countdown zur Rückkehr des Menschen zum Mond hat begonnen – mehr als ein halbes Jahrhundert nach der kosmischen Pionierleistung. Die hochfliegenden Pläne der US-amerikanischen...