Lexikon

Erfüllungsgehilfe

eine Person, der sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient; Erfüllungsgehilfen sind z. B. der Bürovorsteher des Rechtsanwalts, der Geselle des Elektromeisters, der Kellner des Gastwirts. Für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen in Ausführung der geschuldeten Leistung haftet der Schuldner wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Ähnlich in der
Schweiz
durch Art. 101 OR geregelt, in
Österreich
durch § 1313a ABGB.
Caretta, Karettschildkröte
Wissenschaft

Auf zu neuen Ufern

Meeresschildkröten vergrößern ihr Gebiet im Mittelmeer. In Italien verfolgen Forscherinnen die Entwicklung mit moderner Technik und schützen dabei die Nester. von KURT DE SWAAF Es ist kurz vor Mitternacht, und der Strand von Marina di Ascea wirkt seltsam verwaist. Noch vor wenigen Stunden wuselten hier fröhlich Familien umher,...

Inseln, Vulkane, Leben
Wissenschaft

Oasen des Lebens

Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...

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