Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Erfüllungsgehilfe

Er|fụ̈l|lungs|ge|hil|fe
m.
1.
jmd., der für einen anderen eine diesem obliegende Aufgabe erfüllt
2.
übertr.
abhängiger, nicht selbständiger Helfer bei der Umsetzung eines Vorhabens, das nicht unbedingt im eigenen Interesse liegt;
der Drogenberater wollte sich nicht zum ~n der Justiz machen lassen

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