Wahrig Herkunftswörterbuch
Cash and Carry
(Abk.: C und C)
1.
Vertriebsform mit Selbstbedienung und sofortiger Bezahlung
2.
wörtlich „zahle und fahre“, d. h., zahle bar und transportiere die Ware selbst
♦
engl.
to cash „bezahlen“ (→ Cashflow) und engl.
to carry „befördern, tragen, fahren“, über mengl.
carien aus vulgärlat.
carricare „beladen“, zu lat.
carrus „Karren, Wagen“
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