Wahrig Herkunftswörterbuch

Cash and Carry

(Abk.: C und C)
1.
Vertriebsform mit Selbstbedienung und sofortiger Bezahlung
2.
wörtlich „zahle und fahre“, d. h., zahle bar und transportiere die Ware selbst
engl.
to cash „bezahlen“ (Cashflow) und
engl.
to carry „befördern, tragen, fahren“, über
mengl.
carien aus
vulgärlat.
carricare „beladen“, zu
lat.
carrus „Karren, Wagen“

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