Lexikon
Gehilfe
bürgerliches Recht
eine Person, deren sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient (Erfüllungsgehilfe) und dessen Verschulden er nach § 278 BGB in gleichem Umfang zu vertreten hat wie eigenes Verschulden. Ähnlich in Österreich (§ 1313a ABGB). Nach dem deutschen BGB (§ 831) und dem schweizerischen OR (Art. 55) ist der Geschäftsherr für den Schaden haftbar, den seine Verrichtungsgehilfen (Angestellten oder Arbeiter) einem Dritten zufügen, wenn er nicht beweisen kann, dass er alle gebotene Sorgfalt angewendet hat.
Wissenschaft
Streifenfrei fliegen
Der Luftverkehr steht wegen seines hohen CO2-Ausstoßes in der Kritik. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kondensstreifen noch weitaus schädlicher für das Klima sind. Durch Optimierung der Flugrouten und den Einsatz von Bio-Kerosin lassen sich die Auswirkungen reduzieren. von FRANK LITTEK Jeder kennt das Bild, wenn bei...
Wissenschaft
Abfallbeseitigung im Gehirn könnte Gedächtnis verbessern
Je älter wir werden, desto schlechter kann unser Gehirn Abfallstoffe entsorgen. Das kann mit einer verringerten Gedächtnisfunktion bis hin zu neurodegenerativen Krankheiten einhergehen. An Mäusen haben Forschende nun nachgewiesen, dass die Lymphgefäße rings ums Gehirn eine wichtige Rolle für die Abfallentsorgung und für das...
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