Lexikon

Haftung

rechtlich das Einstehenmüssen für eine Schuld. Haftung ist regelmäßig Haftung für (eigenes) Verschulden, u. U. aber auch Gefährdungshaftung oder Zufallshaftung. Sie ist ferner bei Personenvereinigungen (auf das Gesellschaftsvermögen) und bei Erben (auf den Nachlass) beschränkte oder unbeschränkte (persönliche) Haftung. Außer dieser Haftung von Personen mit ihrem Vermögen oder Teilen davon gibt es auch unmittelbare Haftung von z. B. verpfändeten Sachen. Nicht klagbar ist die Haftung für Naturalobligationen (unvollkommene Verbindlichkeiten). Beamtenhaftung, Haftpflicht.
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