Lexikon

Haftung

rechtlich das Einstehenmüssen für eine Schuld. Haftung ist regelmäßig Haftung für (eigenes) Verschulden, u. U. aber auch Gefährdungshaftung oder Zufallshaftung. Sie ist ferner bei Personenvereinigungen (auf das Gesellschaftsvermögen) und bei Erben (auf den Nachlass) beschränkte oder unbeschränkte (persönliche) Haftung. Außer dieser Haftung von Personen mit ihrem Vermögen oder Teilen davon gibt es auch unmittelbare Haftung von z. B. verpfändeten Sachen. Nicht klagbar ist die Haftung für Naturalobligationen (unvollkommene Verbindlichkeiten). Beamtenhaftung, Haftpflicht.
Triebwerk, Maschine,
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Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

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Die scheuen Giganten

Planeten ferner Sterne werden wahrscheinlich von riesigen Monden umkreist, die alle Trabanten im Sonnensystem weit in den Schatten stellen. von THORSTEN DAMBECK Entdeckungen sind das tägliche Geschäft der Astronomen. Größtenteils liegt das an immer leistungsfähigeren Instrumenten und ausgefeilteren Methoden, mit denen der Himmel...

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