Lexikon

Haftung

rechtlich das Einstehenmüssen für eine Schuld. Haftung ist regelmäßig Haftung für (eigenes) Verschulden, u. U. aber auch Gefährdungshaftung oder Zufallshaftung. Sie ist ferner bei Personenvereinigungen (auf das Gesellschaftsvermögen) und bei Erben (auf den Nachlass) beschränkte oder unbeschränkte (persönliche) Haftung. Außer dieser Haftung von Personen mit ihrem Vermögen oder Teilen davon gibt es auch unmittelbare Haftung von z. B. verpfändeten Sachen. Nicht klagbar ist die Haftung für Naturalobligationen (unvollkommene Verbindlichkeiten). Beamtenhaftung, Haftpflicht.
Triebwerk, Maschine,
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Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

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Dicke Kleidung bringt’s nicht

Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...

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