Lexikon
Haftung
rechtlich das Einstehenmüssen für eine Schuld. Haftung ist regelmäßig Haftung für (eigenes) Verschulden, u. U. aber auch Gefährdungshaftung oder Zufallshaftung. Sie ist ferner bei Personenvereinigungen (auf das Gesellschaftsvermögen) und bei Erben (auf den Nachlass) beschränkte oder unbeschränkte (persönliche) Haftung. Außer dieser Haftung von Personen mit ihrem Vermögen oder Teilen davon gibt es auch unmittelbare Haftung von z. B. verpfändeten Sachen. Nicht klagbar ist die Haftung für Naturalobligationen (unvollkommene Verbindlichkeiten). Beamtenhaftung, Haftpflicht.
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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Wissenschaft
Fischfang als Wegbereiter für die Maya?
In Mittelamerika lebten schon vor tausenden Jahren Jäger und Sammler. Offenbar waren diese Menschen auch versierte Fischer, wie ein neuer Fund nun nahelegt. In einem artenreichen Feuchtgebiet in Belize haben Anthropologen Überreste eines ausgedehnten Grabensystems entdeckt, das bereits vor rund 4000 Jahren dem Fischfang diente....