Lexikon
Haftung
rechtlich das Einstehenmüssen für eine Schuld. Haftung ist regelmäßig Haftung für (eigenes) Verschulden, u. U. aber auch Gefährdungshaftung oder Zufallshaftung. Sie ist ferner bei Personenvereinigungen (auf das Gesellschaftsvermögen) und bei Erben (auf den Nachlass) beschränkte oder unbeschränkte (persönliche) Haftung. Außer dieser Haftung von Personen mit ihrem Vermögen oder Teilen davon gibt es auch unmittelbare Haftung von z. B. verpfändeten Sachen. Nicht klagbar ist die Haftung für Naturalobligationen (unvollkommene Verbindlichkeiten). Beamtenhaftung, Haftpflicht.
Wissenschaft
Wie Mathematiker ihre Reputation aufpolieren
Publikationen und Zitierungen entscheiden in der Wissenschaft oft darüber, wer begehrte Stellen oder Fördermittel bekommt und welche Universitäten in Rankings weit oben landen. Doch diese Kennzahlen lassen sich leicht manipulieren: So genannte Raubjournale veröffentlichen Forschungsarbeiten ungeprüft gegen Geld und betrügerische...
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
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