Lexikon

Beamtenhaftung

Amtshaftung
bürgerlich-rechtliche Haftung eines Beamten bei schuldhafter Verletzung einer ihm gegenüber Dritten obliegenden Amtspflicht (§ 839 BGB). Hat der Beamte in Ausübung hoheitlicher Gewalt gehandelt, so tritt an die Stelle seiner Eigenhaftung die Staatshaftung. In
Österreich
haften nach Art. 23 BVerfG Beamte der Gebietskörperschaft für den dieser zugefügten Schaden. In der
Schweiz
ist die Beamtenhaftung der Bundesbeamten aufgrund von Art. 146 der Bundesverfassung und des Verantwortlichkeitsgesetzes von 1958 (Art. 3 und Art. 8) ähnlich wie in Deutschland die Staatshaftung geregelt; der Staat haftet für die Schäden jedoch auch bei fehlendem Verschulden.
Foto von Joe McConaughey beim Cocodona 250 Ultramarathon 2022
Wissenschaft

Wo liegen die Belastungsgrenzen des menschlichen Körpers?

Selbst gut trainierte Marathon- und Ultraläufer können ihren Körper nicht unendlich lange strapazieren. Denn auch diese Extremsportler haben eine „metabolische Obergrenze“, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach können diese Athleten bei einem Sport-Event zwar kurzzeitig fast so viel Kalorien verbrauchen wie Sprinter....

Abgenutzte Zähne im Unterkiefer einer Hyäne
Wissenschaft

Warum alte Hyänen trotz stumpfer Zähne nicht verhungern

Manche Raubtiere fressen besonders viel Fleisch, wodurch sich mit der Zeit ihre Zähne abnutzen. Nun haben Forscher untersucht, wie sich diese “Hypercarnivoren” an den Verschleiß ihrer Eck- und Reißzähne im Alter anpassen, um dennoch ausreichend fressen zu können. Dabei zeigte sich, dass manche knochenbrechende Hyänenarten ihre...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon