Lexikon
Regress
Schuldrecht
RückgriffAusgleichungs- oder Ersatzanspruch des Regressberechtigten gegen jemanden, für den oder an dessen Stelle er eine Schuld erfüllt hat, z. B. als Bürge, Gesamtschuldner oder Einlöser eines Wechsels; ferner als juristische Personen für ihre verfassungsmäßigen Vertreter und als Staat im Rahmen seiner Beamtenhaftung.
Wissenschaft
Mikroskopisch kleiner Manipulator
Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.
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Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
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