Lexikon
Regress
Schuldrecht
RückgriffAusgleichungs- oder Ersatzanspruch des Regressberechtigten gegen jemanden, für den oder an dessen Stelle er eine Schuld erfüllt hat, z. B. als Bürge, Gesamtschuldner oder Einlöser eines Wechsels; ferner als juristische Personen für ihre verfassungsmäßigen Vertreter und als Staat im Rahmen seiner Beamtenhaftung.
Wissenschaft
Heilung im Takt der Natur
Berücksichtigen Ärzte biologische Körperabläufe zu bestimmten Zeiten des Tages, erhöht dies oft die Wirksamkeit von Medikamenten und Therapien. Text: JÜRGEN BRATER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Sich den Kopf anzuschlagen, ist bestimmt kein Vergnügen. Aber wenn es trotz aller Vorsicht doch einmal passiert, dann am...
Wissenschaft
News der Woche 27.06.2025
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