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Regress

Schuldrecht
Rückgriff
Ausgleichungs- oder Ersatzanspruch des Regressberechtigten gegen jemanden, für den oder an dessen Stelle er eine Schuld erfüllt hat, z. B. als Bürge, Gesamtschuldner oder Einlöser eines Wechsels; ferner als juristische Personen für ihre verfassungsmäßigen Vertreter und als Staat im Rahmen seiner Beamtenhaftung.

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