Lexikon
Mitarbeiterbeteiligung
Erfolgsbeteiligung; Ertragsbeteiligung; Kapitalbeteiligungmaterielle oder immaterielle Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen. Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung bezieht sich auf die verschiedenen Möglichkeiten, die Mitarbeiter durch Partnerschaft oder Mitbestimmung an der Entscheidungsfindung mitwirken zu lassen. Formen der materiellen Mitarbeiterbeteiligung sind: 1. Erfolgsbeteiligung, bei der die Mitarbeiter am Erfolg (z. B. durch Gewinnbeteiligung) des Unternehmens teilhaben; die Erfolgsbeteiligung wird zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt gewährt. Ziele der Erfolgsbeteiligung sind u. a. Abbau sozialer Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Stärkung des Systems der sozialen Marktwirtschaft, Einkommensumverteilung, Motivation der Mitarbeiter. Kernproblem der Erfolgsbeteiligung ist die Ermittlung des Schlüssels für die Verteilung des Erfolges auf die Faktoren Arbeit und Kapital. Eine Form der Erfolgsbeteiligung ist die Barausschüttung im Gegensatz zur 2. Kapitalbeteiligung, bei der die Mitarbeiter an der Substanz des Unternehmens beteiligt werden. Die Beteiligung kann entweder in gesellschaftsrechtlicher (AG, GmbH, stille Gesellschaft u. a.) oder schuldrechtlicher Form (Darlehen, Obligationen u. a.) erfolgen. Originäre Kapitalbeteiligung liegt vor, wenn die Mittel aus freiwilligen Eigenleistungen der Mitarbeiter aufgebracht werden; bei derivativer Kapitalbeteiligung werden die Anteile durch das Unternehmen als Kapitalübertragungen (z. B. Schenkungen) oder nicht ausgeschüttete Erfolgsanteile bereitgestellt. Eine weitere Form der Mitarbeiterbeteiligung ist 3. der Investivlohn, bei dem ein begrenzter Teil des Lohnes nicht an die Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern der Finanzierung von Investitionen und damit der Vermögensbildung zugeführt wird. Dazu können entweder Teile einer regulären Lohnerhöhung abgezogen werden (substraktiver Investivlohn), oder es kann der über die Arbeitsproduktivität hinausgehende Lohn zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer eingesetzt werden (additiver Investivlohn). Der additive Investivlohn ist ein Mittel zur Einkommensverteilung zugunsten der Arbeitnehmer. Die Anlage der Investivlöhne kann außerhalb über Investmentfonds oder innerhalb des Unternehmens erfolgen. Von letzterem Fall verspricht man sich ein gesteigertes Interesse der Mitarbeiter an der Entwicklung des Unternehmens. 2008 wurde von der Bundesregierung ein neuer Vorstoß zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen vorgestellt. Neben stärkeren steuerlichen Anreizen soll auch ein Beteiligungsfonds eingerichtet werden, der es Mitarbeitern erlauben soll, sich an mehreren Unternehmen zu beteiligen.
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