Lexikon

Erfolgsbeteiligung

System, durch das die Belegschaft nach Leistung und Dauer der Betriebszugehörigkeit über die Zahlung des Lohnes hinaus nach einem bestimmten Schlüssel am Erfolg des Betriebs beteiligt wird: 1. Gewinnbeteiligung: Ein Teil des Gewinns wird am Ende des Geschäftsjahres an die Belegschaft verteilt. 2. Ertragsbeteiligung: Ein Prozentsatz des Bruttoertrags oder des Umsatzes wird ohne Rücksicht auf den Gesamtgewinn bzw. -verlust verteilt. 3. Kapital- oder Substanzbeteiligung: Die Belegschaft wird durch Belegschaftsaktien, Anteilscheine u. Ä. am Wertzuwachs beteiligt, auch wenn kein Gewinn ausgewiesen oder verteilt wird.
Lebensende, Vorsorge
Wissenschaft

»Wir müssen fragen – und zuhören«

Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.

Der Beitrag »Wir müssen fragen – und zuhören« erschien zuerst auf wissenschaft.de...

Videocall
Wissenschaft

Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen

Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon