Lexikon
Erfolgsbeteiligung
System, durch das die Belegschaft nach Leistung und Dauer der Betriebszugehörigkeit über die Zahlung des Lohnes hinaus nach einem bestimmten Schlüssel am Erfolg des Betriebs beteiligt wird: 1. Gewinnbeteiligung: Ein Teil des Gewinns wird am Ende des Geschäftsjahres an die Belegschaft verteilt. 2. Ertragsbeteiligung: Ein Prozentsatz des Bruttoertrags oder des Umsatzes wird ohne Rücksicht auf den Gesamtgewinn bzw. -verlust verteilt. 3. Kapital- oder Substanzbeteiligung: Die Belegschaft wird durch Belegschaftsaktien, Anteilscheine u. Ä. am Wertzuwachs beteiligt, auch wenn kein Gewinn ausgewiesen oder verteilt wird.
Wissenschaft
Alkoholkonsum bei Tieren häufiger als gedacht?
Torkelnde Elefanten, unkoordinierte Affen und desorientierte Elche – im Internet kursieren zahlreiche Videos von betrunkenen Tieren. Dennoch galt Alkoholkonsum im Tierreich bislang eher als eine Ausnahme. Eine neue Studie argumentiert nun, dass Ethanol seit Jahrmillionen in den meisten Ökosystemen natürlich vorkommt, vor allem in...
Wissenschaft
Die Direktorin der Dinge
„In der Natur nimmt die Entropie die Rolle des Direktors ein, die Energie aber nur die eines Buchhalters.“ So hat der große Physiker Arnold Sommerfeld einmal die Aufgaben der beiden physikalischen Größen mit den ähnlich klingenden Namen unterschieden. Die Karriere der beiden Begriffe Energie und Entropie begann im 19. Jahrhundert...
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