Lexikon
Erfolgsbeteiligung
System, durch das die Belegschaft nach Leistung und Dauer der Betriebszugehörigkeit über die Zahlung des Lohnes hinaus nach einem bestimmten Schlüssel am Erfolg des Betriebs beteiligt wird: 1. Gewinnbeteiligung: Ein Teil des Gewinns wird am Ende des Geschäftsjahres an die Belegschaft verteilt. 2. Ertragsbeteiligung: Ein Prozentsatz des Bruttoertrags oder des Umsatzes wird ohne Rücksicht auf den Gesamtgewinn bzw. -verlust verteilt. 3. Kapital- oder Substanzbeteiligung: Die Belegschaft wird durch Belegschaftsaktien, Anteilscheine u. Ä. am Wertzuwachs beteiligt, auch wenn kein Gewinn ausgewiesen oder verteilt wird.
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
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Wissenschaft
Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen
Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...
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