Gesundheit A-Z

Betreuungsgesetz

Abk. BtG, rechtliche Grundlage der Regelung einer sog. Betreuung. Diese ersetzt die Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - einschließlich der Entmündigung - und soll dem Betreuten ein Leben in Freiheit und Würde mit nur wenigen Einschränkungen ermöglichen. Laut Betreuungsgesetz ist vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer für eine Person zu benennen, wenn diese aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten - wohnen, arbeiten, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Belange usw. - nicht oder nur unzureichend selbst organisieren kann. Der Betreuer kann über einen Aufenthalt in einer Klinik, eine geplante Behandlung oder eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten entscheiden; in manchen Fällen muss jedoch das Vormundschaftsgericht einwilligen. Jede Person kann im Voraus eine Betreuungsvollmacht für ihre eigene Versorgung ausstellen.
KI-Empathie
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Lieber menschliche als künstliche Empathie

Chatbots können uns den Eindruck vermitteln, sie würden unsere Gefühle verstehen und empathisch darauf eingehen. Dabei wirken die Texte oft so authentisch, dass kein Unterschied mehr zu einem menschlichen Kommunikationspartner festzustellen ist. Und doch: Allein das Wissen, dass man mit einer künstlichen Intelligenz kommuniziert...

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Triumph des Möglichen

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