Gesundheit A-Z
Betreuungsgesetz
Abk. BtG, rechtliche Grundlage der Regelung einer sog. Betreuung. Diese ersetzt die Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - einschließlich der Entmündigung - und soll dem Betreuten ein Leben in Freiheit und Würde mit nur wenigen Einschränkungen ermöglichen. Laut Betreuungsgesetz ist vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer für eine Person zu benennen, wenn diese aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten - wohnen, arbeiten, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Belange usw. - nicht oder nur unzureichend selbst organisieren kann. Der Betreuer kann über einen Aufenthalt in einer Klinik, eine geplante Behandlung oder eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten entscheiden; in manchen Fällen muss jedoch das Vormundschaftsgericht einwilligen. Jede Person kann im Voraus eine Betreuungsvollmacht für ihre eigene Versorgung ausstellen.
Wissenschaft
News der Woche 18.10.2024
Der Beitrag News der Woche 18.10.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Minutenschnell geladen
Das langwierige Laden der Batterie ist ein Grund, warum viele Menschen vor dem Kauf eines Elektroautos zurückschrecken. Doch es geht auch schneller, wie eine Technik aus dem deutschen Südwesten zeigt. von RALF BUTSCHER Wenn die meisten Automobile künftig nicht mehr von einem Verbrennungsmotor, sondern elektrisch angetrieben...