Gesundheit A-Z
Betreuungsgesetz
Abk. BtG, rechtliche Grundlage der Regelung einer sog. Betreuung. Diese ersetzt die Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - einschließlich der Entmündigung - und soll dem Betreuten ein Leben in Freiheit und Würde mit nur wenigen Einschränkungen ermöglichen. Laut Betreuungsgesetz ist vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer für eine Person zu benennen, wenn diese aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten - wohnen, arbeiten, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Belange usw. - nicht oder nur unzureichend selbst organisieren kann. Der Betreuer kann über einen Aufenthalt in einer Klinik, eine geplante Behandlung oder eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten entscheiden; in manchen Fällen muss jedoch das Vormundschaftsgericht einwilligen. Jede Person kann im Voraus eine Betreuungsvollmacht für ihre eigene Versorgung ausstellen.

Wissenschaft
Rostiges Zeichen der Erwärmung
Aus klarem Wasser wird eine orangefarbene Suppe: Forscher berichten über eine intensive Verfärbung zahlreicher Bäche und Flüsse in Alaska. Ihre Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass es sich um eine Folge des Auftauens des Permafrosts handelt: Mineralien werden aus dem Untergrund gelöst, die zur Freisetzung von Metallen...

Wissenschaft
Exotisches Teilchen
Am CERN und am Fermilab wurde das lang gesuchte Odderon nachgewiesen, das ein Phänomen der stärksten Kraft im All ist. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt der kleinsten Teilchen ist seltsam – und die jüngste Entdeckung der Teilchenphysiker trägt diese Eigenartigkeit sogar im Namen: Zwei internationale Forschergruppen haben den Nachweis...
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