Gesundheit A-Z
Betreuungsgesetz
Abk. BtG, rechtliche Grundlage der Regelung einer sog. Betreuung. Diese ersetzt die Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - einschließlich der Entmündigung - und soll dem Betreuten ein Leben in Freiheit und Würde mit nur wenigen Einschränkungen ermöglichen. Laut Betreuungsgesetz ist vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer für eine Person zu benennen, wenn diese aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten - wohnen, arbeiten, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Belange usw. - nicht oder nur unzureichend selbst organisieren kann. Der Betreuer kann über einen Aufenthalt in einer Klinik, eine geplante Behandlung oder eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten entscheiden; in manchen Fällen muss jedoch das Vormundschaftsgericht einwilligen. Jede Person kann im Voraus eine Betreuungsvollmacht für ihre eigene Versorgung ausstellen.
Wissenschaft
Umweltfreundliches Ammoniak aus Abwasser
Die industrielle Herstellung von Ammoniak benötigt bislang viel Energie und ist für hohe CO2-Emissionen verantwortlich. Eine Studie zeigt nun eine Alternative auf: Mit Hilfe eines elektrochemischen Ansatzes ist es Forschenden gelungen, Ammoniak aus nitratbelastetem Abwasser zu gewinnen. Dabei kommt ein Dreikammer-System zum...
Wissenschaft
Verkannte Artefakte
Lange Zeit funktionierte die moderne Bioforschung hauptsächlich reduktionistisch: Man trennte die Komponenten, die einen interessierten, aus dem Gesamtsystem heraus und studierte sie isoliert in „Einzelhaft“. Erfolgreich war das allemal: Heerscharen von Forscherinnen und Forschern, die im Labor jahrelang Proteine gereinigt oder...