Gesundheit A-Z

Betreuungsgesetz

Abk. BtG, rechtliche Grundlage der Regelung einer sog. Betreuung. Diese ersetzt die Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - einschließlich der Entmündigung - und soll dem Betreuten ein Leben in Freiheit und Würde mit nur wenigen Einschränkungen ermöglichen. Laut Betreuungsgesetz ist vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer für eine Person zu benennen, wenn diese aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten - wohnen, arbeiten, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Belange usw. - nicht oder nur unzureichend selbst organisieren kann. Der Betreuer kann über einen Aufenthalt in einer Klinik, eine geplante Behandlung oder eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten entscheiden; in manchen Fällen muss jedoch das Vormundschaftsgericht einwilligen. Jede Person kann im Voraus eine Betreuungsvollmacht für ihre eigene Versorgung ausstellen.
Eruption
Wissenschaft

Monströse Eruption auf der Sonne

Vor mehr als 14.000 Jahren ereignete sich der heftigste, jemals nachgewiesene Sonnensturm. Bäume geben noch heute Zeugnis davon. Ähnliche Ereignisse der Neuzeit wirken demgegenüber wie ein laues Lüftchen. von THOMAS BÜHRKE In der Nacht vom 1. zum 2. September 1859 wurde ein ungewöhnlich starker geomagnetischer Sonnensturm...

Optimismus, Kinder, Jugendliche
Wissenschaft

Kleine Optimisten

Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...

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