Gesundheit A-Z
Betreuungsgesetz
Abk. BtG, rechtliche Grundlage der Regelung einer sog. Betreuung. Diese ersetzt die Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - einschließlich der Entmündigung - und soll dem Betreuten ein Leben in Freiheit und Würde mit nur wenigen Einschränkungen ermöglichen. Laut Betreuungsgesetz ist vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer für eine Person zu benennen, wenn diese aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten - wohnen, arbeiten, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Belange usw. - nicht oder nur unzureichend selbst organisieren kann. Der Betreuer kann über einen Aufenthalt in einer Klinik, eine geplante Behandlung oder eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten entscheiden; in manchen Fällen muss jedoch das Vormundschaftsgericht einwilligen. Jede Person kann im Voraus eine Betreuungsvollmacht für ihre eigene Versorgung ausstellen.
Wissenschaft
Fatale Rauchzeichen
Dass Zigarettenrauch nicht gesund ist, weiß man schon lange. Wenn Raucherinnen und Raucher derart stark husten müssen, dass ihnen beinahe das Beuschel zum Hals rauskommt, nennt man das in Österreich deshalb gern einen Friedhofsjodler. Trotzdem war das Gezeter groß, als die Europäische Kommission unlängst empfohlen hat, rauchfreie...
Wissenschaft
Dunkle Dimensionen
An der Universität von Washington haben Physiker begonnen, ein gefeiertes Gesetz von Isaac Newton höchst genau unter die experimentelle Lupe zu nehmen. Gemeint ist der Vorschlag des Engländers, dass die Kraft zwischen zwei massiven Körpern von ihrem Abstand abhängt. In mathematischer Präzision lässt das Gravitationsgesetz die...