Lexikon

Betreuungsgesetz

am 12. 9. 1990 erlassenes und seit 1. 1. 1992 geltendes Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft (§§1896 ff. BGB); schafft die Entmündigung ab und ersetzt die bisher daraus folgende Vormundschaft über einen Volljährigen durch ein Betreuungsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine fürsorgerische Maßnahme für eine hilfsbedürftige Person, die auf Antrag oder von Amts wegen angeordnet wird, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Höchstdauer beträgt 5 Jahre, danach kommt es zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung. In der Form eines Alterstestaments kann an gesunden Tagen Vorsorge für den Betreuungsfall getroffen werden.
Wissenschaft

Schlauer Staub

Winzige Computersysteme sollen tief in unseren Alltag eindringen, um uns das Leben zu erleichtern. Auf dem Weg dorthin gibt es allerdings noch einige technische Herausforderungen zu meistern. von THOMAS BRANDSTETTER Computer werden immer kleiner. Während die Ungetüme der 1960er-Jahre noch ganze Räume füllten, fanden sie in den...

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Wissenschaft

Die Suche nach dem heilsamen Gift

Zu den wirkungsvollsten Waffen von Tieren gehört Gift. Doch was hoch-dosiert tötet, kann niedrigdosiert medizinisch nutzen. In den vergangenen zehn Jahren wurden fast 30.000 dieser Substanzen neu erfasst. von CHRISTIAN JUNG Tiergifte zu erforschen, um medizinische Wirkstoffe und Therapeutika zu entdecken, ist aufwendig und teuer...

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