Lexikon

Betreuungsgesetz

am 12. 9. 1990 erlassenes und seit 1. 1. 1992 geltendes Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft (§§1896 ff. BGB); schafft die Entmündigung ab und ersetzt die bisher daraus folgende Vormundschaft über einen Volljährigen durch ein Betreuungsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine fürsorgerische Maßnahme für eine hilfsbedürftige Person, die auf Antrag oder von Amts wegen angeordnet wird, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Höchstdauer beträgt 5 Jahre, danach kommt es zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung. In der Form eines Alterstestaments kann an gesunden Tagen Vorsorge für den Betreuungsfall getroffen werden.
Wikinger
Wissenschaft

Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund

Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...

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Wissenschaft

Wanderer der Weltmeere

Manche Tiere legen Tausende Kilometer im und über dem Meer zurück. Um Wanderrouten von Tieren zu erfassen, hilft die moderne Satellitentechnik. Doch über das Wie und Warum gibt es noch viel zu forschen. Von TIM SCHRÖDER Wer die Wanderung von Meerestieren erforschen will, hat ein Problem: Man sieht sie nicht. Bei Landtieren ist...

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