Lexikon

Betreuungsgesetz

am 12. 9. 1990 erlassenes und seit 1. 1. 1992 geltendes Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft (§§1896 ff. BGB); schafft die Entmündigung ab und ersetzt die bisher daraus folgende Vormundschaft über einen Volljährigen durch ein Betreuungsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine fürsorgerische Maßnahme für eine hilfsbedürftige Person, die auf Antrag oder von Amts wegen angeordnet wird, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Höchstdauer beträgt 5 Jahre, danach kommt es zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung. In der Form eines Alterstestaments kann an gesunden Tagen Vorsorge für den Betreuungsfall getroffen werden.
Foto von Spuren des Hochwassers im Ahrtal
Wissenschaft

Flutkatastrophe im Ahrtal hätte noch schlimmer ausfallen können

Vor fast genau vier Jahren, in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021, raste infolge von Starkregen eine riesige Flutwelle durch das Ahrtal und andere Flusstäler im westlichen Mitteleuropa. In den Wassermassen kamen fast 200 Menschen ums Leben. Doch es hätte noch schlimmer kommen können, zeigt eine neue Studie. So hätte es noch...

Wissenschaft

Alzheimer per App erkennen?

Bislang lässt sich Alzheimer nur durch die Untersuchung von Nervenwasser oder aufwendige nuklearmedizinische Methoden sicher nachweisen. Seit einiger Zeit aber werden Handy-Apps entwickelt, mit denen sich die Krankheit künftig möglicherweise sehr viel einfacher diagnostizieren lässt. Diese Apps testen unter anderem das...

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon