Lexikon
Betreuungsgesetz
am 12. 9. 1990 erlassenes und seit 1. 1. 1992 geltendes Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft (§§1896 ff. BGB); schafft die Entmündigung ab und ersetzt die bisher daraus folgende Vormundschaft über einen Volljährigen durch ein Betreuungsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine fürsorgerische Maßnahme für eine hilfsbedürftige Person, die auf Antrag oder von Amts wegen angeordnet wird, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Höchstdauer beträgt 5 Jahre, danach kommt es zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung. In der Form eines Alterstestaments kann an gesunden Tagen Vorsorge für den Betreuungsfall getroffen werden.
Wissenschaft
Reger Verkehr unter Wasser
Tausende Tauchroboter sollen in den nächsten Jahren bei Rettungseinsätzen, der Inspektion von Windparks oder der Erforschung von Meerestieren zum Einsatz kommen. Neue Techniken machen das möglich. von TIM SCHRÖDER Wenn der „Smart Grapple“ zuschnappt, dann packt er richtig an. Mit seinen vier Greifarmen zieht er weggeworfene Lkw-...
Wissenschaft
Lithium von hier
Für die Energiewende benötigt Europa eine riesige Zahl wiederaufladbarer Batterien. Forscher erschließen neue Quellen für das benötigte Lithium.
Der Beitrag Lithium von hier erschien zuerst auf wissenschaft.de...