Lexikon
Betreuungsgesetz
am 12. 9. 1990 erlassenes und seit 1. 1. 1992 geltendes Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft (§§1896 ff. BGB); schafft die Entmündigung ab und ersetzt die bisher daraus folgende Vormundschaft über einen Volljährigen durch ein Betreuungsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine fürsorgerische Maßnahme für eine hilfsbedürftige Person, die auf Antrag oder von Amts wegen angeordnet wird, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Höchstdauer beträgt 5 Jahre, danach kommt es zu einer erneuten gerichtlichen Überprüfung. In der Form eines Alterstestaments kann an gesunden Tagen Vorsorge für den Betreuungsfall getroffen werden.
Wissenschaft
Sichere Depots für Wasserstoff
Wasserstoff, der etwa mit Solarstrom produziert wurde, über längere Zeit aufzubewahren, ist eine Herausforderung. Möglichkeiten dazu bieten Hohlräume in unterirdischen Salzstöcken – oder Eisenerz. von CHRISTIAN BERNHART(Eisenspeicher) und RALF BUTSCHER Am 9. Mai 2025 war es soweit: Auf einem Gelände bei Etzel, einem Teilort der...
Wissenschaft
Der Takt des Lebens
Gesteuert von der inneren Uhr im Gehirn und reguliert durch Hormone wie Melatonin und Cortisol bestimmt der zirkadiane Rhythmus alles – vom Schlafbedürfnis bis zum Hungergefühl. von SIGRID MÄRZ Irgendwo piept ein Gerät, und Pflegende rücken die Zugänge am Patienten zurecht. Die Neonröhren an der Decke flimmern. Tageslicht fehlt...