Lexikon
Entmündigung
bis zur Reform der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Betreuungsgesetz von 1992 ein gerichtlicher Beschluss, durch den die Geschäftsfähigkeit einer Person aufgehoben oder beschränkt wurde. Statt dessen gibt es heute eine individuelle Betreuung (Dauer: bis fünf Jahre). Entmündigt werden konnte, wer wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder Trunksucht seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen konnte, wer durch Verschwendung oder Trunksucht sich oder seine Familie der Gefahr der Not aussetzte oder infolge Trunksucht die Sicherheit anderer gefährdete. Den Antrag auf Entmündigung konnten der Ehegatte, Verwandte oder die Staatsanwaltschaft stellen. Der Entmündigte erhielt einen Vormund. – In
Österreich
(Bestellung eines Sachwalters) und in der Schweiz
(Art. 368 ff. ZGB) ähnlich geregelt.
Wissenschaft
»Die Trias war ein evolutionäres Experiment«
Mirasaura grauvogeli lebte vor 247 Millionen Jahren. Stephan Spiekman erklärt, warum der Fossilienfund aus dem Elsass von herausragender Bedeutung für das Verständnis der Evolution ist. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Spiekman, wo ist Mirasaura im Stammbaum der Reptilien denn einzuordnen? Mirasaura gehört zu den...
Wissenschaft
Raketenausflug für Bakterien
Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...