Lexikon

Entmündigung

bis zur Reform der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Betreuungsgesetz von 1992 ein gerichtlicher Beschluss, durch den die Geschäftsfähigkeit einer Person aufgehoben oder beschränkt wurde. Statt dessen gibt es heute eine individuelle Betreuung (Dauer: bis fünf Jahre). Entmündigt werden konnte, wer wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder Trunksucht seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen konnte, wer durch Verschwendung oder Trunksucht sich oder seine Familie der Gefahr der Not aussetzte oder infolge Trunksucht die Sicherheit anderer gefährdete. Den Antrag auf Entmündigung konnten der Ehegatte, Verwandte oder die Staatsanwaltschaft stellen. Der Entmündigte erhielt einen Vormund. In
Österreich
(Bestellung eines Sachwalters) und in der
Schweiz
(Art. 368 ff. ZGB) ähnlich geregelt.
Elektronen, Plasmonen, Solarzellen, Licht
Wissenschaft

Tanzendes Gold

Licht bringt Elektronen zum Schwingen. Wenn man diesen Effekt geschickt nutzt, könnte das den Wirkungsgrad von Katalysatoren und Solarzellen verbessern – und die Welt dadurch klimafreundlicher machen. von KATJA MARIA ENGEL Normalerweise beschießt Holger Lange seine Proben mit einem Laser. Doch als er sie einmal in einem...

Weltraum, Universum
Wissenschaft

Kosmischer Babyboom

Vor etwa zehn Milliarden Jahren entstanden auf einen Schlag sehr viele Sterne. Seither sinkt die Geburtenrate – und inzwischen hat eine Art kosmischer Dämmerzustand begonnen. von THOMAS BÜHRKE Das Sternbild Fornax (Chemischer Ofen) besteht nur aus wenigen lichtschwachen Sternen. Doch Kosmologen fanden dort den sprichwörtlichen...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon