Lexikon
Strafregister
amtliches Register zur Beurkundung aller in der Bundesrepublik Deutschland gefällten strafrechtlich bedeutsamen Entscheidungen, z. B. Strafen und Sicherungsmaßregeln, Entmündigungen u. a., seit dem 1. 1. 1972 Teil des Bundeszentralregisters in Berlin. Lediglich Verurteilungen wegen Übertretungen, die ausschließlich auf Geldstrafe lauteten, wurden nicht in das Strafregister aufgenommen. Bedeutsam ist das Strafregister u. a. als Nachweis der Vorstrafen. Zur Rehabilitation des Verurteilten wird nach Ablauf bestimmter Fristen (bei geringfügigen Strafen nach 5, bei hohen Strafen nach 15, sonst nach 10 Jahren) der Strafvermerk beseitigt (Straftilgung); ausgenommen hiervon sind insbesondere Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe, Anordnung der Sicherungsverwahrung und Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer. Auskunft aus dem Strafregister darf nur Gerichten, bestimmten Behörden und dem (tatsächlich oder möglicherweise) Eingetragenen selbst (durch Führungszeugnis) erteilt werden.
Für Österreich wird das Strafregister bundeseinheitlich bei der Bundespolizeidirektion Wien, Strafregisteramt, geführt. In der Schweiz gibt es ein Zentralstrafregister des Bundes, das alle Verurteilungen von Schweizern im In- und Ausland enthält, außerdem auch kantonale Strafregister.
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