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Führungszeugnis

früher polizeiliches Führungszeugnis, von den örtlichen Meldeämtern ausgestellte Bescheinigung über gerichtliche Vorstrafen. Ein Führungszeugnis kann jeder nur über seine eigene Führung beantragen. Die Vorlage von Führungszeugnissen wird oft verlangt von Personen, die sich um Zulassung zu Hochschulen, staatlichen Prüfungen und Ämtern, um Anstellung in Vertrauensposten u. Ä. bewerben.
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